Kündigung der Vereinbarung über die Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass es die Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Abdrucken von Gerichtskostenstemplern zum 31.12.2025 gekündigt hat. Als Folge sind alle Abdrucke von Gerichtskostenstemplern aus Nordrhein-Westfalen, die nach dem 31.12.2025 eingereicht werden, in den anderen Bundesländern nicht mehr gültig. Die Abdrucke von Gerichtskostenstemplern sämtlicher anderer Länder dürfen in Nordrhein-Westfalen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr eingelöst werden. Abdrucke, die noch im Jahr 2025 gefertigt, aber erst nach Jahresbeginn 2026 eingereicht werden, sind nicht mehr wechselseitig anzuerkennen.