Konjunkturpaket – Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“

Aufgrund zahlreicher Nachfragen und Beschwerden hat sich der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Herbert P. Schons, mit einem Brief an den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Peter Biesenbach, gewandt, um die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“ einzufordern. Nach derzeitiger Rechtslage ist es ausschließlich Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorbehalten, entsprechende Anträge für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen einzureichen. Unabhängig davon hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer bereits auf Bundesebene an die Bundesregierung gewandt, um den vorbezeichneten Missstand zu beseitigen.