Kilian-Gutachten zur Vorstandswahl 2017

Bekanntlicherweise hatte der BGH mit Urteil vom 7. Dezember 2020 die Unwirksamkeit der Wahl von 13 Vorstandsmitgliedern im Jahr 2017 aufgrund einer Rede des damaligen Präsidenten festgestellt. Als Reaktion darauf hatte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf den Berufsrechtler Prof. Dr. Matthias Kilian von der Universität Köln beauftragt, zu den Konsequenzen ein unabhängiges, wissenschaftliches Rechtsgutachten zu erstatten. Seinem Gutachten vom 9. Februar 2021 zufolge macht die Unwirksamkeit von Vorstandswahlen grundsätzlich eine Wiederholungswahl der freigewordenen Vorstandssitze erforderlich. Hierbei ist § 69 BRAO weder direkt noch analog anwendbar. Das Erfordernis der Wiederholungswahl begründet sich vielmehr aus allgemeinen, aus dem Demokratieprinzip zu gewinnenden Wahlgrundsätzen. Da die reguläre Vorstandswahl auch jener derzeit unbesetzten Vorstandssitze aber  zwischen dem 11. bis 25. März 2021 stattfindet, bedurfte es vorliegend nicht die Durchführung einer Wiederholungswahl bis zum 7. März 2021.

Kilian begründet in seinem Gutachten ferner, dass einerseits die von dem seinerzeitigen Vorstand gefassten Beschlüsse wirksam bleiben. Den betroffenen Vorstandsmitgliedern steht in Anlehnung an die Grundsätze aus dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht zugleich eine Aufwandsentschädigung für ihre erbrachte Tätigkeit entsprechend ordnungsgemäß gewählten Vorstandsmitgliedern zu.