Keine stichhaltigen Gründe des MAGS für fehlendes Impfangebot

Wir hatten darüber berichtet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – anders als die Justiz – derzeit kein priorisiertes Impfangebot erhalten (vgl. Meldung vom 06.05.2021). Eine erste Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nennt hierfür keine stichhaltigen Gründe. Die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums finden Sie hier.

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Leonora Holling zeigt sich enttäuscht von der Erklärung des MAGS: „Es ist natürlich klar, dass nur der Impfstoff verteilt werden kann, der vorhanden ist. Das erklärt jedoch nicht, dass innerhalb der Rechtspflege zulasten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte quasi eine Zwei-Klassen-Gesellschaft eingeführt wird. Wir fordern deshalb weiterhin, auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten umgehend ein Impfangebot zu machen!“