Keine Sammeleingaben mittels beA!

Das Landgericht Düsseldorf bittet darum, von Sammeleingaben mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) abzusehen. Sammeleingaben sind beA-Nachrichten, mit denen gleichzeitig mehrere Schriftsätze und Anlagen für verschiedene Verfahren eingereicht werden. Dies führt beim Landgericht Düsseldorf dazu, dass die gesamte Sendung in ein Verfahren verschoben wird, ohne das zunächst auffällt, dass auch Schriftsätze anderer Verfahren beigefügt sind. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Schriftsätze und Anlagen in die falsche Gerichtsakte gelangen. Und selbst wenn auffällt, dass es sich um eine Sammeleingabe gehandelt hat, entsteht beim Landgericht ein erheblicher Arbeitsaufwand, der zu einer Verzögerung der Verfahren führt, da die Schreiben händisch in die richtigen Akten abgelegt werden müssen. Schlimmstenfalls drohen gerichtliche Fehlentscheidungen, wenn beispielsweise eine Verteidigungsanzeige zu spät in die richtige Akte gelangt und ein Versäumnisurteil ergeht. Bitte vermeiden Sie es deshalb, Sammeleingaben bei Gericht einzureichen.