Katastrophenerlass der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat ihren Katastrophenerlass für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 erweitert. Es sind nun – teilweise befristet – rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener vorgesehen. Der geänderte Erlass unterstützt die Betroffenen, aber auch Unternehmen und Betriebe, die unterstützen wollen und erleichtert es, unbürokratisch Hilfe zu leisten, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Die einzelnen Erleichterungen und Klarstellungen finden Sie hier.
Beispielsweise sind Unterstützungsleistungen von Freiberuflern, die über die Spendenaufrufe ihrer Berufskammern an die Berufskolleginnen und Berufskollegen für deren Wiederaufnahme der Berufstätigkeit geleistet werden als Betriebsausgabe abziehbar. Die durch die BRAK koordinierten Spendenaufrufe der Anwaltschaft finden Sie hier.