Kammermitteilungen 4/2025

Wer heute Einblicke gewährt, gewinnt morgen Fachkräfte Der Rückgang an ReFa-Ausbildungsverhältnissen ist dramatisch. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass auch kurze Praktika entscheidende Impulse setzen können. Wer Praktikant*innen fördert, sichert nicht nur die eigene Fachkräftebasis, sondern trägt zur Zukunftsfähigkeit des gesamten Berufsstandes bei. Rechtsfachwirtin Daniela Würdemann Leitfaden zum Umgang mit generativer KI Der Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) hat im Oktober 2025 einen Leitfaden zum Umgang mit Generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) verabschiedet.1 1 Der vollständige Leitfaden in englischer Sprache ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ccbe.eu/fileadmin/speciality_distribution/public/documents/IT_LAW/ITL_Guides_recommendations/EN_ITL_20251002_ CCBE-guide-on-the-use-of-the-use-of-generative-AI-for-lawyers.pdf. Ziel des Dokuments ist es, Anwältinnen und Anwälten, Kanzleien sowie den Rechtsanwaltskammern und Berufsverbänden eine Orientierung für den verantwortungsvollen Einsatz dieser neuen Technologie zu geben und das Bewusstsein für ihre Chancen und Risiken zu schärfen. Generative KI-Systeme sind in der Lage, auf Grundlage großer Datenmengen neue Inhalte, wie Texte, Bilder, Audiodateien oder Videos zu erzeugen. Die Inhalte werden durch Vorhersagen der KI erstellt, die auf gelernten Mustern aus umfangreichen Datensätzen, Statistiken und mathematischen Formeln basieren. Obwohl die Technologie im EU AI Act nicht ausdrücklich genannt wird, fällt sie grds. unter die Kategorie der sogenannten Allzweck-KI-Systeme (General Purpose AI) und unterliegt besonderen Transparenz- und Dokumentationspflichten. Die generative KI wird häufig bei der Beschleunigung von Rechtsrecherchen, der Analyse oder Zusammenfassung umfangreicher Dokumente oder zum Entwurf von Schriftsätzen genutzt. Der Einsatz solcher Systeme bietet erhebliche Potenziale, insbesondere bei der Effizienzsteigerung durch schnellere und kostengünstigere Fallbearbeitung und bei der Verbesserung des Zugangs zumRecht. Zugleich weist der CCBE jedoch auch auf verschiedene Risiken hin: Dadurch, dass eine generative KI eingegebene Daten nutzt, um sich weiterzuentwickeln und nicht klar ist, wie diese Daten durch die KI weiterverarbeitet werden, besteht ein Risiko im Hinblick auf Datenschutz und Vertraulichkeit. Bei der GenAI-Nutzung werden ggf. auch persönliche oder sensible Daten in das KI-System eingeben, wobei nicht klar ist, ob z.B. auch die Entwickler auf diese Daten zugreifen können oder ob die KI diese Daten für die eigene Schulung verwendet und sodann auch in anderen Kontexten nutzt. Dadurch könnten sensible Mandatsinformationen offengelegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit falscher oder erfundener Ergebnisse (sog. Halluzinationen), algorithmischer Verzerrungen (sog. Bias), sowie mangelnder Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Durch die Funktionsweise der generativen KI kann es vorkommen, dass diese Urteile, Zitate oder Fakten erfindet. Dadurch, dass die KI ursprünglich von Menschen trainiert wurde, ist es auch möglich, dass die KI Vorurteile des Entwicklers reproduziert anstatt sachliche oder kritische Informationen bereit zu stellen. Es ist die individuelle Kompetenz von Anwältinnen und Anwälten notwendig, Funktionsweise und Grenzen der eingesetzten Systeme zu verstehen und deren Ergebnisse kritisch prüfen. Übernehmen Anwältinnen und Anwälte Ergebnisse „blind“, ohne sie kritisch zu hinterfragen, so ist der anwaltliche Rat nicht mehr objektiv und unabhängig. Zur Schulung der notwendigen Kompetenzen wird zur Teilnahme an entsprechenden Trainings geraten. Weiterhin bestehen große Risiken im Bereich des Urheberrechts durch die unsichere Nutzung oder Verbreitung KI-generierter Inhalte, der Cybersecurity aufgrund fehlerhafter Implementierung oder bewusster Manipulation der KI sowie im Kontext von Deepfakes und Identitätsdiebstahl. Zu beachten ist auch die Thematik etwaiger Interessenkollisionen, die ggf. auftreten können, wenn durch die KI Daten mehrerer Kanzleien verarbeitet und genutzt werden. Besondere Bedeutung kommt auch den berufsrechtlichen Implikationen zu. Der CCBE hebt hervor, dass der Einsatz von GenAI unmittelbar zentrale anwaltliche Pflichten berührt. An erster Stelle steht hier wohl die anwaltliche Verschwiegenheit, die in Gefahr sein kann, wenn die Anwendungen eingegebene Inhalte zu Trainingszwecken weiterverwenden und insbesondere, wenn andere Kanzleien dann auf die Anwendung zurückgreifen. Persönliche oder vertrauliche Daten sollten daher nicht eingegeben werden, solange eine entsprechende Weiterverarbeitung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch die anwaltliche Unabhängigkeit kann beeinträchtigt werden, wo und soweit die genutzten Anwendungen „voreingenommen“ sind und sich dies in den Arbeitsergebnissen auswirkt. Mit Blick auf die Zukunft sieht der CCBE die Anwaltschaft in der Verantwortung, ihre technologische Kompetenz kontinuierlich zu erweitern und gleichzeitig ihre Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2025 105

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