Vom Hausrat bis zum Versorgungsausgleich, vom Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht bis hin zu Steuerfragen oder gar Gewaltschutz – familienrecht-liche Fälle stellen hohe Anforderungen an anwaltliches Können, Fingerspitzen-gefühl und Organisation. Das bewährte Handbuch „Krenzler/Maurer“ ist ein zuverlässiger Begleiter, der durch alle Phasen solcher Mandate führt. Vom Erstgespräch bis zur Abrechnung – UWF]NXSFM XYWZPYZWNJWY JK _ܪ NJSY Was das Werk besonders macht? Es denkt wie ein Praktiker: .S ࣃ 0FUNYJQS \JWIJS PTSXJVZJSY FZX IJW &S\FQYXUJWXUJPtive heraus, alle wesentlichen Konstellationen erläutert, die sich bis zur Gebührenabrechnung typischerweise in der familienrechtlichen Praxis ergeben, ganz gleich, ob sich der Anwalt mit einer materiellrechtlichen Fragestellung oder einem verfahrensrechtlichen Problem konfrontiert sieht. Das komplett neu bearbeitete Handbuch beschränkt sich nicht auf die abstrakte Darstellung der jeweiligen Rechtslage sondern bietet durchgehend konkrete Praxistipps, Checklisten, Formulierungsvorschläge und Antragsmuster. Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de Krenzler/Maurer Anwalts-Handbuch Familienrecht Herausgegeben von RA, FAFamR und FAErbR Dr. Michael Krenzler; RA, FAFamR (MWNXYNFS 2FZWJW SJZ GJFWGJNYJYJ &Z ܫ FLJ HF 8JNYJS LGI HF ӏ *WXHMJNSY NR )J_JRGJW .8'3 Das Werk online otto-schmidt.de/akf juris.de/famr Optional mit Answers otto-schmidt.de/answers Enthält Checklisten, Formulierungsvorschläge und Antragsmuster 3JZFZ ܫ FLJ Komplettangebot können. Es soll möglichst ausgeschlossen werden, dass sich Rechtsanwaltskammern als diejenigen Stellen, deren Entscheidungen von den Anwaltsgerichten überprüft werden sollen, über die Erstellung der Vorschlagsliste, an welche die Landesjustizverwaltungen bei der Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gebunden ist, aussuchen könnten, welche Berufsangehörigen sie überprüfen. Die so theoretisch existierende Möglichkeit, kritisch eingestellte Berufsangehörige von einer Tätigkeit am Anwaltsgericht auszuschließen, soll ausgeschlossen und eine unabhängige Justiz gefördert werden. Die vorgenannten Grundsätze und Änderungen sollen gemäß § 103 Abs. 2 BRAO-E und § 107 BRAO-E auch für die anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs sowie anwaltliche Beisitzer beim Bundesgerichtshof für Anwaltssachen gelten. Das aktuelle Thema KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2025 103
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