eintrag konnte man diese mit einem „Klick“ auch erreichten. Nichtsdestotrotz habe ich mir die Mühe gemacht, alles durchzulesen und inhaltlich zu bearbeiten. Gleichzeitig hatte ich das Gefühl, dass ich kollegiale Hilfe in Anspruch nehmen muss. Daraufhin habe ich mich an zwei Kollegen aus dem Referendariat gewandt, die beide Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind und wovon einer eine bundesweit tätige Anwaltssozietät aus dem Boden gestampft hat. Leider habe ich von beiden Kollegen nur die Rückmeldung erhalten, dass sie sich mit „solchen Sachen“ nicht mehr beschäftigen, also mit Abmahnungen in diesem Bereich. So musste ich mich zunächst selbst durchpauken und versuchte über das Anwaltsportal und über den Anwaltsverein entsprechende Hilfe zu generieren und zumindest das Problem auch für alle Kollegen öffentlich zu machen, damit sie nicht in die gleiche Falle tappen. Ich hatte auch Rückmeldungen von Kollegen aus Hessen und Niedersachsen, die ebenfalls schon abgemahnt und leider auch durch das entsprechende OLG dazu verdonnert wurden, alle drei Dinge zu unterlassen. Mit Hilfe von Chat GTP und eigenen Recherchen habe ich eine brauchbare Erwiderung hinbekommen, jedenfalls dachte ich das. Meine rudimentären Prozesskenntnisse zur Erledigung und fehlenden Rechtsschutzbedürfnissen im Eilverfahren (ich hatte ja alles bis auf den 3. Antrag noch vor Rechtshängigkeit erledigt) hat das OLG aber direkt erst einmal ad acta gelegt. Auch mit der Geschichte über die formale Wirksamkeit der Abmahnung wollte sich das OLG nicht wirklich beschäftigen. Ich habe den Gerichtstermin alleine wahrgenommen und dies zum Glück online, sodass ich mich wenigstens nicht durch den Berufsverkehr nach Düsseldorf quälen musste. Der Kollege, der den Bundesverband vertritt, ist vor Ort erschienen. Später habe ich natürlich gedacht, vielleicht wäre es besser gewesen, vor Ort zu sein. Mit dem Vorsitzenden Richter habe ich versucht, die Sache zu besprechen, habe mich da aber nicht wirklich gehört und verstanden gefühlt. Die Entscheidungen des OLG1 1 OLG Düsseldorf vom 21.05.2025, Az. I-20 UKl 2/25; vgl. S. 108 dieser Ausgabe habe ich dann über den Anwaltsverein und über die Kammer den Kollegen zur Verfügung gestellt, damit jeder sich entsprechend wappnen kann. Danach habe ich zähneknirschend die anteiligen Verfahrenskosten beglichen. Sodann dachte ich die Sache sei nun erledigt. Doch noch einmal: Denkste!! Als ich aus meinem Sommerurlaub zurückkehrte, hatte meine Mitarbeiterin wieder gefühlt das gleiche Gesicht aufgesetzt wie nach meinem Urlaub im April. Sie teilte mir mit, dass wir noch eine Klage erhalten haben, es ging um den dritten Antrag, den „sie“ umformuliert hatten und dies jetzt scheinbar bis zum Europäischen Gerichtshof durchprozessieren wollen. In diesem Moment habe ich die Entscheidung getroffen, dass ich mich da selbst völlig überfordert fühle und mich lieber an einen Kollegen wenden will: Besser spät als nie. Schließlich ist mir zur eigenen Rechtfertigung auch das alte Sprichwort aus der Zeit Friedrich des Großen eingefallen, dass nur Esel in Roben sich selbst vertreten. So habe ich mich dann auch mit der Unterstützung der Kammer und des Anwaltsvereins auf die Suche nach einem Kollegen gemacht, der an dem Verfahren interessiert ist, und bin zum Glück auch fündig geworden. Ein tolles Gefühl und ich darf auch noch einen Erfahrungsbericht darüber schreiben. Jetzt bin ich gespannt, wie es sich weiterentwickelt. Mein Mitgefühl für meine Mandanten ist dafür stärker erwacht, da ich mich ja nun selbst tatsächlich zum ersten Mal in einer solchen Situation wiedergefunden habe, nach fast 20-jähriger Anwaltstätigkeit. Nicht, dass es nicht auch einmal mit Mandanten schwierig geworden ist und diese sich durch Kollegen haben vertreten lassen, weil sie sich nicht richtig behandelt gefühlt haben. Meistens ging es um die Bezahlung von Rechnungen, also um das liebe Geld, oder aber auch einmal um einen kleinen Verkehrsunfall, den ich selbst regulierte. Aber nachdem ich tatsächlich mit etwas konfrontiert wurde, mit dem ich mich nicht wirklich auskenne (na ja, womit kennen wir uns denn nicht aus, wir sind ja Anwälte), da ging es mir doch dann wirklich anders. Man erkennt die eigene Hilflosigkeit und auch die Hilflosigkeit der Mandanten auf der Suche nach Unterstützung und auch die Erleichterung und auch die Freude, wenn man anwaltliche Unterstützung bekommt und sich gut aufgehoben fühlt. Insgesamt eine gute Erfahrung. Das Jahre lange Praktizieren von Yoga und Achtsamkeit hat sich dann doch ausgezahlt, denn ansonsten hätte ich das Positive wohl gar nicht mitgekriegt, würde nur jammern, die Welt verfluchen und hätte mir wohl auch keine Hilfe gesucht. Als Anwalt nutze ich mir überlassene Daten um meinen Mandanten und ihren Bedürfnissen weiterzuhelfen; und zwar auf konkrete ausdrückliche Anfrage und Bitte. Ich sammle keine Daten, um sie für mich gewinnbringend zu nutzen. Daher halte ich nach wie vor die gesamte Abmahnung einschließlich der Entscheidung des OLG Düsseldorf, das sich mit dem OLG Frankfurt in guter Gesellschaft befindet, für „neben der Spur“ oder anders ausgedrückt: Fern der Realität. Trotzdem müssen wir uns wohl alle sowohl mit dem Datenschutz als solchem, aber auch damit anfreunden, gelegentlich kollegiale Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für die Unterstützung durch die Kollegen und Möglichkeit die Erfahrung zu teilen bedanke ich mich. Gemeinsam sind wir stärker. Und es gibt noch viel zu Verbessern. Viele liebe Grüße Marcel Taskin Rechtsanwalt Editorial 96 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2025
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