Kammermitteilungen 4/2022

Informationen und offizielle Verlautbarungen 12. Jahrgang Nr. 4 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 8 .1 .2 22 Editorial 71 Das aktuelle Thema Gemeinsam dem Fachkräftemangel entgegentreten! (Von RAin Julia Kindler) 72 Berichte und Bekanntmachungen Ende der sicherheitstechnischen Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten mit Ablauf des 31.12.2022 – Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur 74 Vorankündigung: Vorstandswahl 2023 74 13. RA Praktikum – dem Nachwuchsmangel entgegentreten 74 Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2020 – Rückgang der Kandidatenzahlen 75 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10.11.2022 75 Leitfaden für Strafverteidiger zur Europäischen Staatsanwaltschaft 79 Die Kammer rät beA-Pflicht für Anwaltsgesellschaften bereits ab dem 1.1.2022 79 (Von Rechtsreferendarin Doreen Hahne und RA Jörg Stronczek) Berufsrechtliche Rechtsprechung Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht – BGH, Beschluss v. 20.9.2022 – XI ZB 14/22 81 Die einfache Signatur im Sinne des § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht genügend ist das Wort „Rechtsanwalt“ ohne Namensangabe – BGH, Beschluss v. 7.9.2022 – XII ZB 215/22 82 Telefax wahrt keine Frist mehr – eine Störung der Telefon- und Internetverbindung über fünf Wochen ist keine vorübergehende technische Unmöglichkeit – OVG NRW, Beschluss v. 6.7.2022 – 16 B 413/22 84 „derzeit nicht möglich, einen Schriftsatz per beA an das Gericht zu senden“ ist keine Glaubhaftmachung i.S.v. § 55d S. 4 VwGO – OVG SchleswigHolstein, Beschluss v. 13.6.2022 – 1 LA 1/22 85 Prüfprotokolle von drei erfolglos gebliebenen Übermittlungsversuchen an das Verwaltungsgericht sind ausreichende Glaubhaftmachung i.S.v. § 55d S. 4 VwGO – OVG NRW, Beschluss v. 23.9.2022 – 19 B 970/22 85 Übersendung per beA – keine Verpflichtung zur Zahlung von Kopierkosten – OVG Münster, Beschluss v. 14.4.2022 – 1 B 1861/21 86 Für Verbandssyndikusrechtsanwälte, die als solche nach außen auftreten und ihren Beruf ausüben, besteht eine ERV-Nutzungspflicht über das ihnen eigens zu diesem Zweck eingerichtete beA – LAG Hamm, Beschluss v. 27.9.2022 – 10 Sa 229/22 86 Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt bei einer Landesapothekerkammer – AGH Bayern, Urteil v. 14.7.2022 – BayAGH III-4-12/21 88 Veranstaltungshinweise Kammerveranstaltungen im 1. Quartal 2023 90 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2022 III

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