Kammermitteilungen 4/2021

Berichte und Bekanntmachungen 116. Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer am 1.9.20211 Am 1.9.2021 fand unter Corona-Bedingungen die diesjährige Kammerversammlung im Hotel Hilton statt. Sicherlich auch wegen der besonderen Gegebenheiten nahmen an der Versammlung lediglich 59 Mitglieder teil. 1 Das vollständige Protokoll der 116. Kammerversammlung ist auf der Homepage der Kammer veröffentlicht (rak-dus.de, Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen/Kammerversammlung). 1. Jahresbericht 2020 der Präsidentin Die Präsidentin erstattete Bericht über die Vorstandsarbeit im vergangenen Jahr. Sie ging insbesondere auf die Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie, die Entscheidung des BGH zur Ungültigkeit der Vorstandswahl 2017, die RVG- und BRAO-Reformen, die Mitgliederzahlen sowie die berufsrechtliche Aufsicht und die Aufsicht nach dem GwG ein. Mit Sorge berichtete die Präsidentin zudem über die auch im Jahre 2020 weiterhin rückläufige Zahl an Ausbildungsverträgen. Zusammenfassend kam sie zu dem Ergebnis, dass das Jahr 2020 ein erfolgreiches Jahr für die Kammer gewesen sei. Abschließend dankte die Präsidentin der Geschäftsführung und der gesamten Geschäftsstelle. 2. Jahresrechnung 2020 Der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer, RA Dr. Voet van Vormizeele, berichtete, dass die Corona-Krise keine wesentlichen negativen Einflüsse auf das Haushaltsjahr gehabt habe. Dennoch sei an einigen Positionen erkennbar, wie sich die Corona-Krise auch auf den Haushalt bemerkbar gemacht habe. Er dankte ausdrücklich den Rechnungsprüfern, den Vorstandskolleginnen/Vorstandskollegen und der Geschäftsstelle für die wertvolle Unterstützung und die erreichten Einsparungen (insbesondere bei den Verwaltungskosten). Im Anschluss an den Vortrag des Schatzmeisters und den Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Jahresabschluss 2020 einstimmig beschlossen.2 2 Die Jahresrechnung 2020 ist auf der Homepage der Kammer veröffentlicht (rak-dus.de, Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen/Kammerversammlung). Dem Vorstand und der Geschäftsführung wurde einstimmig die Entlastung erteilt. 3. Feststellung des Haushalts 2021 Der Haushaltsvoranschlag 2021 wurde bei gegenseitiger Deckungsfähigkeit der Positionen einstimmig beschlossen.3 3 Der Haushaltsvoranschlag 2021 ist auf der Homepage der Kammer veröffentlicht (rak-dus.de, Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen/Kammerversammlung). 4. Änderung der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Zulassungs-, Aufnahme- und Vertretungsangelegenheiten Die Präsidentin erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen. Die Rechtsanwaltskammer könne auf Antrag feststellen, dass eine geänderte Tätigkeit im Rahmen einer Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft nicht wesentlich ist. Im Hinblick auf entsprechende Anträge solle eine Klarstellung in der Gebührenordnung erfolgen, dass für diese Anträge auch eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro anfällt. Die Änderung der Gebührenordnung wurde einstimmig beschlossen. 5. Änderung der Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für die Mitglieder des Vorstands, des Anwaltsgerichts, der Ausschüsse zur Prüfung von Fachanwaltsanträgen und der Satzungsversammlung sowie für sonstige Beauftragte Die Präsidentin erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen. Durch die Änderung solle die jährliche pauschale Entschädigung für Anwaltsrichter erhöht und dem tatsächlichen Aufwand angepasst werden. Außerdem solle das Kilometergeld für Fahrten mit dem PKW von derzeit 0,63c auf den einfachen Satz der Nr. 7003 VV RVG in Höhe von 0,42c reduziert werden. Letztlich werden redaktionelle Änderungen vorgeschlagen. Die geänderte Entschädigungsordnung wurde einstimmig beschlossen. 6. Auswirkungen der Ungültigkeit der Vorstandswahl vom 26.4.2017 insbesondere auf die Haftung der unwirksam gewählten Vorstandsmitglieder und die ihnen gezahlten Aufwandsentschädigungen Die Präsidentin führte in das Thema ein. Der BGH habe am 7.12.2020 die Vorstandswahl aus dem Jahr 2017 für ungültig erklärt. Zu den Auswirkungen der Ungültigkeit der Vorstandswahl vom 26.4.2017 habe der Berufsrechtler Prof. Dr. Matthias Kilian für die Rechtsanwaltskammer ein unabhängiges, wissenschaftliches Rechtsgutachten erstattet. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer habe entschieden, dass die Kammerversammlung als zuständiges Organ über das weitere Vorgehen entscheiden soll. Nach eingehender Diskussion wandten mehrere Versammlungsteilnehmer ein, sie könnten aufgrund der derzeit bekannten Unterlagen keine Entscheidung tref68 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 4/2021

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