Kammermitteilungen 2/2021

darum, Problembewusstsein zu schaffen, damit die Be- troffenen bei der nächsten Betriebsprüfung der Deut- schen Rentenversicherung keine unangenehme Überra- schung erleben. Zur Abgrenzung von Selbständigkeit zu abhängiger Beschäftigung verweist der Beitrag auf die Hinweise des Ausschusses Sozialrecht „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit“ – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die Hinweise des Ausschusses Sozialrecht finden Sie auf der Homepage der BRAK-unter https://brak.de/aus schuss_sozialrecht. (jki) Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2021 Zum Stichtag 1.1.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erst- malig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1%. Insgesamt waren 165.680 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.901) zugelassen, davon 59.466 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 59.002). Dies bedeutet insgesamt einen Rück- gang von 0,13% bei den Zulassungen. Der Frauenanteil stieg dennoch mit 35,89% weiter an (Vorjahr: 35,56%). Erneut haben sich die Einzelzulassungen als Rechtsan- walt/Rechtsanwältin zugunsten der Syndikus-Zulas- sungen deutlich verringert: Zum 1.1.2021 gab es 144.773 (Vorjahr: 146.795) Rechtsanwälte mit Einzel- zulassung, 4.410 Syndikusrechtsanwälte (Vorjahr: 3.631) und 16.537 (Vorjahr: 15.475) Rechtsanwälte mit Doppelzulassung (Rechtsanwälte und Syndikusrechts- anwälte). Der Frauenanteil liegt bei den Syndici deut- lich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulas- sung (34,28%) und ist im Vergleich zum Vorjahr noch- mals angestiegen. 44,52% der doppelt Zugelassenen und sogar 56,51% der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich. Wie auch in den letzten Jahren ist die Anzahl der An- waltsnotare weiter rückläufig: Mit 5.164 liegt sie um 1,19% unter dem Vorjahreswert (5.226). Die Anzahl derjenigen, die neben ihrem Beruf als Rechtsanwalt zugleich Wirtschaftsprüfer waren, erhöh- te sich auf 544 (Vorjahr: 513). Hingegen verringerte sich die Anzahl der Rechtsanwälte, die auch als Steuer- berater (2.016; Vorjahr: 2.062) oder als vereidigter Buchprüfer (326; Vorjahr: 355) tätig waren. Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts- GmbHs (1.109; Vorjahr: 1.018). Zudem waren 27 Rechtsanwalts-AGs (Vorjahr: 25) und 19 Rechtsan- walts-UGs (Vorjahr: 14) zugelassen. Die Zahl der Part- nerschaftsgesellschaften betrug insgesamt 5.466 (Vor- jahr: 5.327), davon 2.696 mit beschränkter Berufshaf- tung (Vorjahr: 2.587). Einen Zuwachs verzeichneten auch die LLPs mit 112 Zulassungen (Vorjahr: 93). Erstmals seit vielen Jahren musste auch die Rechtsan- waltskammer Düsseldorf zum Stichtag 31.12.2020 einen Mitgliederrückgang hinnehmen (-0,07%; im Jahr 2019 gab es noch einen Mitgliederzuwachs von 1,25%). Zwar gab es nur neun Mitglieder weniger als zum Stichtag des Vorjahres. Die rückläufige Tendenz wird aber auch im Kammergebiet der Rechtsanwalts- kammer Düsseldorf alleine durch die Einführung der Zulassung der Syndikusrechtsanwälte verlangsamt. Während bei den Syndikusrechtsanwälten im Kammer- bezirk Düsseldorf weiterhin ein Mitgliederzuwachs zu verzeichnen ist, nahm die Anzahl der Mitglieder mit einer Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt um immerhin 164 (= 1,48%) ab. Die Mitgliederstatistik ist abrufbar unter https://brak.de/ statistiken. (jki) Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Ausbildungswesen für die Berufe der Rechtsanwaltsfachangestellten/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 12.5.2021 die nachfolgend abge- druckte Fassung der Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beschlossen. § 1 Teilnahme an Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen 1. Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhalten für ihre Teilnahme an den Prüfungsausschusssitzungen und an sonstigen Veranstaltungen mit Bezug zu ihrer Prüfertä- Berichte und Bekanntmachungen 30 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2021

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