Aus dem Inhalt www.rak-dus.de Informationen und offizielle Verlautbarungen 21. Jahrgang · Nr. 1 15.3.2025 · S. 1–30 3 Editorial Jahresbericht 5 Bericht der Präsidentin über das Geschäftsjahr 2024 Das aktuelle Thema 8 Der bedrohte Rechtsanwalt (Von SyndRAin Eva Blatt) Berichte und Bekanntmachungen 12 Offener Brief vom 18.12.2024 zur Lage der Rechtspflege von Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold 15 KI oder Rechtsanwalt? Die Kammer rät 16 Übernahme von Mandatsanfragen russischer Gesellschaften, natürlicher Personen und Organisationen (Von SyndRAin Eva Blatt) Berufsrechtliche Rechtsprechung 18 Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung von Dokumenten im PDF-Format – BGH, Beschluss vom 17.12.2024, Az. II ZB 5/24
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Informationen und offizielle Verlautbarungen 12. Jahrgang Nr. 4 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis 21. Jahrgang Nr. 1 15.3.2025 Editorial 3 Jahresbericht Bericht der Präsidentin über das Geschäftsjahr 2024 5 Das aktuelle Thema Der bedrohte Rechtsanwalt (Von SyndRAin Eva Blatt) 8 Berichte und Bekanntmachungen Offener Brief vom 18.12.2024 zur Lage der Rechtspflege von Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold 12 Anpassungen im RVG: Beschluss des Bundestages vom 31.1.2025 14 KI oder Rechtsanwalt? 15 Die Kammer rät Übernahme von Mandatsanfragen russischer Gesellschaften, natürlicher Personen und Organisationen 16 (Von SyndRAin Eva Blatt) Berufsrechtliche Rechtsprechung Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig – EuGH, Urt. v. 19.12.2024 – C-295/23 18 Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung von Dokumenten im PDF-Format – BGH, Beschluss vom 17.12.2024, Az. II ZB 5/24 18 Hinweis auf eine Rechtssprechungsänderung von Rechtsanwalt Dr. Florian Fischer 19 Der beleidigte Rechtsanwalt: Verurteilung wegen Beleidigung eines Anwalts hält Überprüfung durch BVerfG wegen „Abwägungsausfalls“ nicht stand – BVerfG, Beschl. v. 16.1.2025, Az. 1 BvR 1182/24 20 Veranstaltungshinweise Kammerveranstaltungen im 2. Quartal 2025 22 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 III
Fachanwaltslehrgang g g Steuerrecht www.fachseminare-von-fuerstenberg.de/str Tim M. macht gerade seinen Fachanwalt. Dank unseres Blended Learning-Modells kann sich Tim M. die Lernzeiten flexibel einteilen. Und Sie können das auch! 50% Seminar Teilnahme wahlweise vor Ort, per Live-Stream oder einem Mix aus beidem – ein direkter Austausch ist immer gegeben 50% online-gestütztes Eigenstudium Lerneinheiten webbasiert durchführen, wenn es zeitlich am besten passt 12 statt 24 Tage Mehr Zeit für Familie und Kanzlei bei maximaler Flexibilität Seminar imLIVE-STREAM oderPRÄSENZUNTERRICHT NEU IV KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 Impressum KammerMitteilungen Informationen und offzielle Verlautbarungen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Herausgeber: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf, Tel. 0211-495020, Telefax 0211-4950228, E-Mail: info@rakdus.de, Internet: www.rak-dus.de Schriftleitung: Syndikusrechtsanwältin Eva Blatt, Juristische Referentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Adresse wie oben). Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln, Tel. 0221-93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Telefax 0221-93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: info@ottoschmidt.de. Konten: Sparkasse KölnBonn IBAN DE87 3705 0198 0030 6021 55; Postbank Köln IBAN DE40 3701 0050 0053 9505 08. Erscheinungsweise: vierteljährlich Bezugspreise: Den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf werden die KammerMitteilungen im Rahmen der Mitgliedschaft ohne Erhebung einer besonderen Bezugsgebühr zugestellt. Anzeigen: Christian Kamradt (verantw.), Anschrift des Verlages; Verkauf: sales friendly Dienstleistungen für Verlage und Handel, Stefan-Lochner-Str. 9, 50999 Köln, Tel. 02 28/9 78 98-0, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter www.otto-schmidt.de/mediadaten. Urheber- und Verlagsrechte: Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie redaktionell bearbeitet oder redigiert worden sind. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherungen und Verarbeitungen in elektronischen Systemen. ISSN 1614-8843
Kammerversammlung bitte vormerken! Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte reservieren Sie schon jetzt Zeit für die nächste Kammerversammlung am Mittwoch, den 2.4.2025, 16.00 Uhr, im Industrie-Club, Elberfelder Str. 6, 40213 Düsseldorf.
Ahrens Der Beweis im Zivilprozess Von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens. 2. neu bearbeitete Auflage 2025, 1.479 Seiten, Handbuch, 179 €. ISBN 978-3-504-47141-5 In diesem Kompendium zum Beweisrecht werden sämtliche Stadien der Beweisaufnahme aufgezeigt und alle Details zu den Mitteln der Tatsachenfeststellung beleuchtet. Systematisch, von der Paragraphenfolge unabhängig, detailreich und ganz auf den Prozessalltag zugeschnitten. Alles belegt durch höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung. Die 2. Auflage enthält u.a. folgende Thematiken: Beweisaufnahme mittels Videokonferenztechnik, Umgang mit elektronischen Dokumenten, elektronischer Rechtsverkehr, Beweisverwertungsverbote im Hinblick auf die Datenschutzgrund-VO, aber auch „versteckte“ Änderungen wie durch das Justizstandortstärkungsgesetz. Höchst zuverlässig eingearbeitet von einem Experten zum deutschen und internationalen Zivilprozessrecht. Informationen, Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de 2. Auflage mit allen aktuellen Neuerungen
Editorial Nach der Wahl Leonora Holling Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, Neuwahlen auf Bundesebene in Deutschland bedeuten stets eine veränderte Zusammensetzung des Bundestages und zudem regelmäßig auch eine neue Bundesregierung. Für die Anwaltschaft hat die Bundestagswahl 2025 dabei eine besondere Bedeutung. In der letzten Legislaturperiode sind viele Gesetzesvorhaben, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrer täglichen Arbeit betreffen, nicht mehr umgesetzt worden oder Gesetzesinitiativen sogar einfach liegengeblieben. An dieser Stelle seien beispielhaft genannt die Pläne für eine umfassende Digitalisierung der Justiz, die Einführung der Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung oder eine berufsrechtliche Regelung im Hinblick auf den Umgang von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit ihnen anvertrauten Fremdgeldern. Diese Themen werden die Politik und damit auch die Anwaltschaft in der kommenden Zeit erneut stark beschäftigen. Dabei geht es nicht in erster Linie anwaltliche Interessen, sondern insbesondere um die Förderung des Rechtsstaats im Ganzen. Wie leicht der Rechtsstaat unter Druck geraten kann, sehen wir in anderen westlichen Demokratien, in denen rechtsstaatliche Aspekte Opportunitätsgedanken zu weichen scheinen. Unabhängige, nur am wohlgemeinten Mandanteninteresse orientierte, anwaltliche Tätigkeit ist aber ohne einen funktionierenden Rechtsstaat nicht möglich. Entgegen aller Befürchtungen ist in der letzten Legislaturperiode aber zumindest noch die Anpassung des RVG im Bundestag verabschiedet worden. Diese Gesetzesinitiative aus dem Bundesjustizministerium hatte lange Zeit im früheren Kabinett der Ampelkoalition gelegen und es zunächst nicht in den weiteren parlamentarischen Weg geschafft. Auch dank der Bemühungen der Vertreter der Rechtsanwaltskammern konnte eine breite parlamentarische Zustimmung zu einer linearen Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung noch in letzter Minute erwirkt werden. Es wird nun am Bundesrat liegen, ob diese Erhöhung tatsächlich realisiert werden kann. Unabhängig von der Frage der Zustimmung des Bundesrates kann die Anwaltschaft mit den beschlossenen RVG-Erhöhungen aber nicht wirklich zufrieden sein. Eine Anhebung der Gebühren im einstelligen Bereich ist kaum geeignet, die in den letzten zwei Jahren erfolgten Kostensteigerungen und inflationsbedingten Preiserhöhungen auszugleichen. Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass sich immer wieder Stimmen, selbst aus der Anwaltschaft, in diesem Zusammenhang vernehmen ließen, die der Auffassung waren, die Erhöhung sei mehr als angemessen. Dies ist schlicht und ergreifend falsch. Insbesondere werden diese Meinungen nicht dem Umstand gerecht, dass es nicht nur um den „Verdienst“ von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geht. Auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auskömmliche und attraktive Gehälter erhalten. Ohne diese wichtige Assistenz in den Anwaltskanzleien darf eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Mandate bezweifelt werden. Leider vermag ich eine Tendenz zu erkennen, dass die freien Berufe insgesamt derzeit für nicht so wichtig erachtet werden, um diese Thematik genauer zu beleuchten. Hier bedarf es in der neuen parlamentarischen Periode dringend eines Umdenkens. Aus diesem Grunde bemüht sich die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf derzeit verstärkt mit ihrer Ausbildungsinitiative zumindest eine Steigerung der Ausbildungszahlen zu erreichen. Mehrere Einzelheiten können Sie dem diesjährigen Geschäftsbericht der Kammer entnehmen, welchen ich Ihnen zur Lektüre nicht nur zu diesem Thema herzlich empfehle (S. 5 ff.). Die Kampagne für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte haben wir als Rechtsanwaltskammer dabei bewusst mit einem Schwerpunkt auf soziale Medien ausgestaltet, um insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu erreichen. Insoweit hoffe ich Ihnen an dieser Stelle im nächsten Jahr eine positive Rückmeldung zu unserer Kampagne geben zu können. Ein weiteres wichtiges Kapitel für die Zukunft der Anwaltschaft wird die Frage prägen, wie der weitere UmKammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 3
Reithmann/Terbrack Kauf vom Bauträger Inklusive Datenbankzugang zum gesamten Werk, Freischaltcode im Buch. Herausgegeben von Notar Prof. Dr. Christoph Terbrack. Bearbeitet von Notar Dr. Alexander Gebele, LL.M. (San Diego); RA Dr. Alexander Martius, LL.M.; RA Guido Meyer; Notar Dr. Thomas Schiffner; Notar Prof. Dr. Christoph Terbrack; RA Prof. Dr. Kurt Vogel. 9. neu bearbeitete Auflage 2024, 700 Seiten, gbd., 129 €. ISBN 978-3-504-64858-9 Das Werk online juris.de/baur Die Neuauflage enthält das gesamte Bauträgerrecht nach der WEG-Reform. Auch die zwischenzeitlich zum gesamten Themenkomplex ergangene Rechtsprechung hat an vielen Stellen Aktualisierungsbedarf erzeugt. Eingearbeitet ist unter anderem die Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit insolvenzbedingter Lösungsklauseln und auch die zur Teilbarkeit von Leistungen in der Insolvenz. Das kompakte Handbuch erläutert insgesamt alle praxisrelevanten Themen: Vertragsabschluss und rechtliche Grundlagen, Fragen rund um die Erbringung der Bauleistung, Abnahme und Besitzübergang, Haftung des Bauträgers, Kaufpreiszahlung, Finanzierung, Finanzierungssicherheiten und Insolvenz. Darüber hinaus stehen die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Problemkreis wichtigen Musterformulierungen zur Verfügung. Informationen, Leseprobe und Bestellung: otto-schmidt.de Neuauflage: Buch + Datenbank mit Musterformulierungen zum Download gang von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Fremdgeld kontrolliert werden muss. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die deutsche Anwaltschaft diesbezüglich noch nicht genügend Überlegungen angestellt hat, die EU-weiten Vorgaben zu erfüllen. Allerdings steht in diesem Zusammenhang auch die anwaltliche Verschwiegenheit auf dem Spiel, was nicht zu unterschätzen ist. Wir Rechtsanwaltskammer werden daher alles daransetzen, um eine Lösung zu finden, die allen Interessen gerecht zu werden verspricht. Diese anstehenden spannenden Themen werden uns für die kommende Zeit beschäftigen. Hoffen wir, dass wir bei der Politik bald kompetente Ansprechpartner finden werden. In diesem Sinne verbleibe ich Ihre Leonora Holling Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Editorial 4 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
Jahresbericht Bericht der Präsidentin über das Geschäftsjahr 20241 Leonora Holling, Präsidentin 1 Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.rak-dus.de (Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen). I. Einleitung Nicht nur gesellschaftlich, sondern auch im Hinblick auf das anwaltliche Berufsrecht hat das Aus der Ampel-Koalition in Berlin zu erheblichen Konsequenzen geführt. Viele Gesetzesvorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollten, wurden gestoppt. Dabei war das Bundesministerium der Justiz zuvor sehr aktiv gewesen und hatte einige für die Anwaltschaft überaus wichtige Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. An erster Stelle ist das für alle Kolleginnen und Kollegen wohl wichtigste Vorhaben zu nennen: die Reform des RVG. Zwar sind die vorgesehenen Erhöhungen mit 9% bei den Betragsrahmengebühren und 6% bei den Wertgebühren nicht sonderlich hoch ausgefallen. Allerdings muss man derzeit konzertieren: Lieber eine kleine Erhöhung als gar keine. Deshalb ist es erfreulich, dass der Bundestag die RVG-Reform am 31.1.2025 dann doch noch beschlossen hat. Ein weiteres wichtiges Thema liegt jedoch erstmal auf Eis: die Zukunft der Sammelanderkonten und der generelle Umgang der Anwaltschaft mit Fremdgeldern. Die Entgegennahme von Fremdgeldern auf anwaltlichen Konten ist spätestens 2024 in den Verdacht geraten, in Zusammenhang mit Geldwäsche und Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Rolle zu spielen. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass dieser Verdacht zu keinem Zeitpunkt mit keinerlei empirischen Daten belegt worden ist. Ich halte ihn deshalb – vorsichtig ausgedrückt – für überzogen. Dennoch müssen wir feststellen, dass internationale Gremien wie die FATF Deutschland aufgefordert haben, systematische und geeignete Prüfungsmechanismen bei anwaltlichen Fremdgeldern zu etablieren. Eine entsprechende Prüfung durch die Banken erfolgt nämlich bisher bei Anwaltskonten nicht. Dies ist auch sachgerecht, denn insoweit haben Rechtsanwälte eine Verschwiegenheitsverpflichtung. Daher sieht besonders das Bundesministerium der Finanzen das Erfordernis gesetzlicher Regelungen, um die Kündigung anwaltlicher Konten mit Fremdbezug durch die Banken als konsequenten, nächsten Schritt zu verhindern. Eine Einigung zwischen Ministerium, Rechtsanwaltskammern und Bankenverband konnte bisher aber leider nicht erzielt werden. Wenigstens wurde der wichtige Nichtanwendungserlass des BMF, der die Banken von der Prüfung insbesondere anwaltlicher Sammelanderkonten entbindet, bis zum 31.12.2025 verlängert. Viel Zeit bleibt nach der Bundestagswahl aber nicht mehr, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese wird zum einen die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung garantieren müssen, aber auch sicherstellen, dass im Rahmen der Selbstverwaltung die Kammern ihrer Aufsichtspflicht auch im internationalen Vergleich nachkommen. Gerne werde ich Ihnen hierzu im laufenden Jahr weiter berichten. Das Schicksal der Diskontinuität teilen weitere Gesetzesvorhaben zur Reform der aufsichtsrechtlichen Verfahren, zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwertes der Amtsgerichte sowie zur Erprobung eines OnlineVerfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Ich kann mich insoweit nur den Worten des BRAKPräsidenten Dr. Ulrich Wessels anschließen: „Die BRAK befürchtet, dass sowohl dem Wahlkampf, als auch der nachfolgenden Regierungsbildung, wichtige Projekte zum Opfer fallen könnten. Dies darf nicht geschehen. Wichtige Themen des Rechtsstaates müssen auch in der aktuellen besonderen Lage absoluten Vorrang genießen! Wir sind nicht bereit, bei allen Themen zurück auf Los zu gehen!“ Neben diesen politischen Themen möchte in diesem Bericht ein weiteres unerfreuliches Thema ansprechen, was uns unmittelbar vor Ort angeht und auch schon im letzten Bericht intensiv beschäftigt hat: Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zu der/dem Rechtsanwaltsfachangestellten ist im Jahr 2024 um erneut 16% auf nur noch 182 Ausbildungsverträge gesunken. Hinzu kommt weiter, dass rund ein Viertel dieser Verträge wieder aufgelöst wurde. Sicherlich kann ein Grund hierfür die mangelhafte schulische Vorbildung der Auszubildenden sein, die die doch recht anspruchsvolle Ausbildung überfordert hat. Aber auch wir als Ausbildende sind gefordert, die Ausbildungsplätze so zu gestalten, dass qualifizierter Nachwuchs der Anwaltschaft nicht wieder verloren geht. Denn trotz (oder gerade wegen) der fortschreitenden Digitalisierung sind wir auf gut ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte angewiesen! Wir versuchen als Kammer derzeit, diesem anhaltenden Negativtrend mit neuen Konzepten und kreativen Ideen zu begegnen, insbesondere dort, wo sich potentiKammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 5
elle Auszubildende tummeln: in den sozialen Medien. Schauen Sie doch mal auf unseren Auftritten bei Instagram, TikTok oder der neuen Internetseite (refa-deine ausbildung.de) vorbei! Trotz dieser schwierigen äußeren Einflüsse freue ich mich nach diesen wenigen einleitenden Bemerkungen, Bericht über ein insgesamt erfolgreiches Jahr zu erstatten: II. Entwicklung der Mitgliederzahlen im Kammerbezirk Düsseldorf Nachdem die Kammer im Jahr 2020 erstmalig seit vielen Jahren einen Mitgliederrückgang hinnehmen musste (-0,07%) konnte im Jahr 2024 wieder ein Anstieg von 1,76% verzeichnet werden. Dies ist allerdings auch darauf zurückzuführen, dass seit dem 1.8.2022 Berufsausübungsgesellschaften (BAG) eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer beantragen können und in einigen Fällen sogar müssen. Außerdem blieb es dabei, dass ein Mitgliederzuwachs bei den Syndikusrechtsanwälten zu verzeichnen ist. Weiterhin besteht dagegen der negative Trend bei den niedergelassenen Rechtsanwälten. Deren Anzahl nahm wiederum um immerhin zwölf ab (-0,11%). Am 31.12.2024 betrug die Zahl der Kammermitglieder 13.669. Davon haben 10.513 „nur“ eine Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt (gegenüber 10.525 im Jahr 2023, 10.588 im Jahr 2022, 10.674 am 31.12.2021, 10.821 am 31.12.2020, 10.985 am 31.12.2019 und 11.025 am 31.12.2018), 1.991 eine sog. Doppelzulassung als niedergelassener Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt (gegenüber 1.867 im Jahr 2023, 1.767 im Jahr 2022, 1.679 am 31.12.2021, 1.596 am 31.12.2020, 1.539 am 31.12.2019 und 1.404 am 31.12.2018) und 774 eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt (gegenüber 671 im Jahr 2023, 570 im Jahr 2023, 476 am 31.12.2021, 373 am 31.12.2020, 278 am 31.12.2019 und 218 am 31.12.2018). Kammermitglieder sind außerdem 363 (+6,45%) Berufsausübungsgesellschaften (davon 98 GmbH, 247 PartGmbB, je zwei UG, GbR, AG und GmbH & Co. KG, vier PartG sowie sechs LLP). III. Aufsichtsangelegenheiten Im Jahr 2024 behandelte der Vorstand insgesamt 1.193 neu angelegte Aufsichtssachen (gegenüber 1.027 in Jahr 2023, 1.055 im Jahr 2022 und 1.462 im Jahr 2021). Allein 16 Verfahren davon wurden von Amts wegen eingeleitet, weil Mitglieder der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht nachgekommen sind (§ 31a Abs. 6 BRAO). Bedenkt man, wie viele Mandate von den mittlerweile gut 13.500 Kammermitgliedern jährlich bearbeitet werden und wie viele Kontakte mit Mandanten, Kollegen, Gerichten, Behörden und Gegnern dabei zustande kommen, relativiert sich der erste, vielleicht negative Eindruck beträchtlich. Die Zahl der Aufsichtsverfahren ist moderat und belegt, dass die Arbeit der Kammermitglieder meistens beanstandungsfrei verläuft. Das zeigen auch die folgenden Zahlen: Im Jahr 2024 wurden 72 Beschwerden zurückgenommen, 447 als unbegründet zurückgewiesen und 149 auf sonstige Weise erledigt (z.B. durch Aussetzung wegen eines gleichzeitig anhängigen Strafverfahrens, Abgabe zuständigkeitshalber an eine andere Rechtsanwaltskammer, Abgabe in die Schlichtungsabteilung oder Ausscheiden des betroffenen Rechtsanwalts aus der Kammer Düsseldorf). 31 Verfahren erledigten sich, da sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung nicht mehr meldete. 54 Beschwerdesachen wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Auf Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft wurde in einem strafrechtlich verfolgten Verhalten eines Rechtsanwalts in sieben Fällen ein berufsrechtlicher Überhang und in 65 Fällen kein Überhang gesehen. Nur in 22 Fällen mussten Rügen ausgesprochen werden. In drei Fällen wurde dem von einem Aufsichtsverfahren betroffenen Rechtsanwalt eine Belehrung erteilt. 269 im letzten Jahr eingegangene Verfahren sind noch unerledigt. IV. Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten a. Aus- und Fortbildung im Kammerbezirk Im Jahr 2024 wurden nur 182 Ausbildungsverträge abgeschlossen (gegenüber 217 im Jahr 2023, 222 im Jahr 2022, 240 im Jahr 2021, 283 im Jahr 2020, 321 im Jahr 2019, 313 im Jahr 2018, 304 im Jahr 2017, 336 im Jahr 2016, 344 im Jahr 2015). Der Rückgang von über 16,13% (gegenüber 2015 sogar um 47,09%) ist alarmierend, gerade weil er eine seit langem anhaltende Tendenz verfestigt. Die Rechtsanwaltskammer nimmt die bestehenden Probleme sehr ernst. So wurden bereits seit vielen Jahren durchgeführte Bemühungen im Jahr 2024 fortgeführt. Um über Ausbildungsinhalte aufzuklären und Interesse zu wecken, nehmen Vertreter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf regelmäßig an den verschiedenen Ausbildungsmessen in unserem Bezirk tei. b. Matching-Projekt Nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels, der auch in Anwaltskanzleien droht, unterstützt die Rechtsanwaltskammer ihre Mitglieder durch passgenaue Vermittlung von Ausbildungsplätzen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie Rechtsanwaltsund Notarfachangestellten. Ziel des sog. Matching-Projekts ist es, in einem ersten Schritt Schulabgänger für den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Jahresbericht 6 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
HärtingInternetrecht Von RA Prof. Niko Härting. 8. neu bearbeitete Auflage 2025, ca. 650 Seiten, Lexikonformat, gbd., ca. 100 €. Erscheint im März. ISBN 978-3-504-56098-0 Das Werk online otto-schmidt.de/bmitr juris.de/itr Ihr zuverlässiger Begleiter im Netz Der neueHärting enthält u.a. diese prominenten Themen aus g Gesetzgebung und Rechtsprechung: Digital Services Act, Digitale-Dienste-Gesetz und Telekommunikation-Digitale Dienste-Datenschutz-Gesetz, Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, Begriff des immateriellen Schadens nach DSGVO sowie Entscheidungen zu Facebook Scraping, Recht auf Vergessenwerden II, Jan Böhmermann – Honigwerbung oder dem Begriff des Pastiches im Urheberrecht. Die in sich abgeschlossenen Kapitel zum Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, zu Verträgen über InternetDienstleistungen und Vertragsschluss im Internet, Fernabsatzrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, zur Haftung im Netz und einschlägigen Kollisionsrecht ermöglichen einen schnellen Einstieg in die Materie – Übersichten und Praxistipps inklusive. Gratis-Leseprobe und Bestellungotto-schmidt.de zu gewinnen. Wenn Mitglieder einen Ausbildungsoder Praktikumsplatz auf unserer Stellenbörse anbieten, nutzen wir die Berufsmessen, bei denen die Kammer mit einem Stand vertreten ist, um potentielle Bewerber:innen im persönlichen Gespräch auf die offenen Stellen hinzuweisen. c. Logo „Wir bilden aus“ Seit September 2023 steht für alle Ausbildenden das Logo „Wir bilden aus“ zur Verfügung. Mit dem Logo kann nach Außen kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine Kanzlei handelt, die Ausbildungen durchführt. Das Logo wird für die Dauer der Ausbildung verliehen und kann auf Anfrage bei der Ausbildungsabteilung per E-Mail zugesendet werden. Aktuell nutzen 23 Ausbildungskanzleien das Logo. d. Kampagne zur Nachwuchsgewinnung „Refa – deine Ausbildung“ Im Juni haben wir mit Unterstützung der Agentur onelio unsere Kampagne zur Nachwuchsgewinnung gestartet. Ziel der Kampagne ist es, die Attraktivität und Bekanntheit des Ausbildungsberufs zu steigern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Mit der neuen Website www.refa-deineausbildung.de besteht die Möglichkeit, sich einfach und schnell über ein Bewerbungsportal oder über WhatsApp direkt bei der Kammer zu bewerben. Die Bewerbungen werden geprüft und an passende Ausbildungskanzleien weitergeleitet. Diese neuen Möglichkeiten unterstützen und fördern das bereits bestehende „Matching-Projekt“. Die Zielgruppe wird neben dem Instagram-Kanal nun zusätzlich auch über die Social-Media-Plattform TikTok erreicht. Beide Kanäle sind unter dem Namen „refa_rakdus“ zu finden. Ziel ist es auf beiden Plattformen ein Netzwerk aufzubauen, das zum Austausch und zur gegenseitigen Unterstützung dient. Um den Ausbildungsberuf durch Foto- und Videoaufnahmen für potentielle Auszubildende erlebbarer und greifbarer zu machen, wurden zwei Auszubildende aus dem Kammerbezirk als Kampagnengesichter ausgewählt. Mit diesen Darstellungen will ich es aber nun bewenden lassen. Aus Sicht des Kammervorstands und der Geschäftsstelle war das Jahr 2024 ein Jahr, in dem erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Mitglieder geleistet wurde. Wir werden auch im laufenden Jahr der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein! Ihre Leonora Holling Präsidentin Jahresbericht KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 7
Das aktuelle Thema Der bedrohte Rechtsanwalt Von Syndikusrechtsanwältin Eva Blatt, Juristische Referentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Am 24.1.2025 wurde erneut der internationale Tag des bedrohten Anwalts begangen. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf Belarus, wo Rechtsanwälte und Rechtsbeistände verstärkt Repressionen ausgesetzt sind. Im Jahr 2010 organisierte die Foundation Day of the endangered Lawyer erstmals den Internationalen Tag des bedrohten Anwalts. Seitdem wird der Tag jährlich am 24. Januar von der Stiftung zusammen mit der Coalition for the endangered Lawyer organisiert. Es soll dadurch auf die Notlage von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Ausübung ihres Berufs aufmerksam gemacht und Regierungsvertreter, internationale Institutionen, die Zivilgesellschaft, die Medien und die Öffentlichkeit zum Handeln bewegt werden. Der 24. Januar wurde als jährlicher Internationaler Tag des bedrohten Anwalts ausgewählt, da an diesem Tag im Jahr 1977 vier Menschenrechtsanwälte und ein Kollege in ihrem Büro in Madrid ermordet wurden. Richtet man den Blick nach Deutschland, ist die Tat in Overath in Erinnerung geblieben, wo 2003 ein Rechtsanwalt, seine Ehefrau und ihre älteste Tochter in der Anwaltskanzlei getötet worden sind. Der Haupttäter bekannte sich im Prozess zum Nationalsozialismus und erklärte, er habe den Anwalt, dessen Frau und Tochter getötet, da sie für ihn als Vertreter der ihm verhassten Berufsgruppe der Juristen galten. Ebenfalls nicht vergessen ist der Amoklauf in Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath, durch den zwei Rechtsanwälte und eine Mitarbeiterin 2014 ums Leben kamen. Der Verantwortliche erklärte im Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf, er habe sich von seinen Opfern schlecht beraten gefühlt. Derlei Gewalttaten gegen Berufsträger mit tödlichem Ausgang stellen in Deutschland bisher eine absolute Ausnahme dar. Dennoch steht die Sorge vor Bedrohungen, Tätlichkeiten oder Gewalttaten aufgrund rechtsanwaltlicher Tätigkeit in Deutschland und Europa zunehmend im Fokus. Zuletzt gaben Fälle wie der einer Dresdener Anwältin, die den späteren mutmaßlichen Attentäter von Solingen in aufenthaltsrechtlichen Fragen vertreten hatte, Anlass zur Sorge. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der erfolgten Berichterstattung z.B. seitens der BILD-Zeitung und anderer Medien, die eine Prangerwirkung entfalteten. Auf die tendenziöse und reißerische Berichterstattung folgten Drohungen und Beleidigungen sowie eine Kundgebung vor den Kanzleiräumen der Rechtsanwältin, bei der unter anderem künstliche Gräber aufgeschüttet wurden. Die „Identitäre Bewegung“ bekannte sich später via Telegram zu dieser Aktion. Auch der DAV (Pressemitteilungen 39/24 vom 29.8.2024) und die BRAK (Presseerklärung 6/2024) positionierten sich und betonten, dass Angriffe auf die Anwältin nicht hinnehmbar seien, da die Verteidigung des Rechtsstaats kein Verbrechen, und das Recht auf anwaltliche Vertretung ein Menschenrecht sei. Dass versucht werde, einer Anwältin vorzuwerfen, dass sie ihre Aufgabe erfüllt hat, zeuge von einem situativ beliebigen Rechtsstaatsverständnis. Der Presserat rügte zwischenzeitlich die identifizierende Berichterstattung durch BILD (Pressemitteilung des Presserates vom 6.12.2024). Haben berufsbedingte Übergriffe auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte allgemein Konjunktur? Wie häufig werden Berufsträger Ziel von Bedrohungen, Belästigungen oder Angriffen? Diesen Fragen hat sich eine europaweite Studie unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewidmet, deren Ergebnisse zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10.12.2024 in einem Übersichtsbericht veröffentlicht wurden.1 1 Der Bericht ist auf englischer Sprache abrufbar unter https://defendlawyers. wordpress.com/wp-content/uploads/2024/12/en_2024_ccbe-report-on-thre atening-behaviour-and-aggression-towards-lawyers.pdf. Die Befragung, an der insgesamt rund 15.000 Anwältinnen und Anwälte teilnahmen, erfolgte im Frühjahr 2024 parallel in 18 Mitgliedstaaten des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE). In Deutschland führte die BRAK die entsprechende Untersuchung im März und April 2024 durch. Mehr als 3.500 in Deutschland zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sich beteiligt und Fragen zu ihren Erfahrungen mit Angriffen in Form von Belästigungen, bedrohlichem Verhalten, verbaler oder körperlicher Aggression beantwortet. Ergebnis ist, dass die meisten der befragten Anwältinnen und Anwälte keine körperliche Gewalt im Rahmen ihrer Anwaltstätigkeit erlebt haben. Lediglich ein Achtel der Befragten gab Erfahrungen mit körperlicher Gewalt an. Verbale Gewalt, Belästigung und Drohungen sind dagegen weiter verbreitet. Laut Report haben 64% in den vergangenen Jahren verbale Aggression erlebt, 44% wurden belästigt, knapp 37% bedroht. In Polen gaben sogar rund 83% der Befragten an, solche Angriffe erlebt zu haben, 74% in Österreich. Auch fast die Hälfte der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (49,71%) in Deutschland war in den letzten zwei Jahren im Zusammenhang mit ihrer Anwaltstätigkeit mindestens einmal verbalen Aggressionen, z.B. Beleidigungen, ausgesetzt. 8 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
6,8% erlebten in diesem Zeitraum mindestens einmal körperliche Aggression. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Umfrageergebnisse tendenziell weniger negativ als der Durchschnitt. In Hinblick darauf, von wem die Übergriffigkeiten ausgehen, zeigt sich, dass diese meistens aus der Sphäre der Gegenseite oder ehemaliger Mandanten herrühren und in etwa der Hälfte der Fälle im Rahmen eines persönlichen Kontakts erfolgen. Wie auch in der europaweiten Umfrage zeigt sich auch im deutschen Umfrageergebnis, dass der Eindruck besteht, dass Angriffe zugenommen haben. Aufgrund der Erfahrung von bedrohlichem Verhalten, Belästigung oder Aggression dachte fast ein Viertel der Anwältinnen und Anwälte schon mindestens einmal darüber nach, ihren Beruf aufzugeben. Auffällig bei den Ergebnissen ist zudem, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die mit verbalen oder tätlichen Angriffen konfrontiert gewesen sind, diese in der Regel nicht öffentlichen Stellen gemeldet haben, da sie insbesondere davon ausgehen, dass derlei Vorfälle zum Beruf gehören und dass eine entsprechende Meldung auch „keinen Sinn“ machen würde, da wohl ohnehin keine Maßnahme eingeleitet würde. Die häufigste Art und Weise, einem negativen Erlebnis zu begegnen, war ausweislich der Umfrage das Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen. Das aktuelle Thema KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 9
Die Umfrage liefert interessante Einblicke in die Thematik. Jedoch sind die Ergebnisse begrenzt belastbar. Zunächst ist auf die eher niedrige Teilnehmerzahl hinzuweisen. Aus Deutschland kamen Antworten von 3.550 Personen, was lediglich ca. 1,2% der deutschen Berufsträger entspricht. Zudem erfolgte die Teilnahme nicht gleichmäßig unter den Angehörigen der deutschen Rechtsanwaltskammern. Während 21,14% (= 715) der Teilnehmer Angehörige der Rechtsanwaltskammer Köln waren, waren lediglich 1,18% (40) der Teilnehmer aus dem Kammerbezirk Düsseldorf oder gar nur 0,06 (2) aus Sachsen-Anhalt. Etwa die Hälfte der Berufsträgerinnen und Berufsträger, die sich an der Umfrage beteiligt haben, gaben an, als Einzelanwalt bzw. Einzelanwältin tätig zu sein. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass dies die erste Umfrage dieser Art war, sodass noch keine Aussagen über einen etwaigen Anstieg von Vorkommnissen getroffen bzw. belegt werden können. Dokumentiert wird lediglich, dass die befragten Anwältinnen und Anwälte den Eindruck eines Anstiegs haben. Für weitergehendere und belastbarere Ergebnisse sind weitere Umfragen sowohl national als auch im europäischen Rahmen in regelmäßigen Abständen unter möglichst einheitlichen Bedingungen notwendig. Eine erneute Umfrage nach Ablauf von zwei Jahren ist bereits in Diskussion. Im Falle einer erneuten Umfrage wäre zudem eine höhere Beteiligung von Berufsträgerinnen und Berufsträgern wünschenswert, um möglichst repräsentative Ergebnisse zu erzielen. Diese sind auch erforderlich, um passgenaue Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen etablieren zu können. Die BRAK ist sich der Thematik bewusst und hat diese zB im Rahmen der Konferenz „Anwaltschaft im Blick der WisDas aktuelle Thema 10 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
Alles in einem Werk: Von der Gestaltung des Mietvertrages bis zu Zwangsvollstreckung, Gebühren und Rechtsschutzversicherung. Neuauflage mit aktuellen Musterformulierungen, Tabellen und Checklisten Bestellen Sie jetzt versandkostenfrei unter otto-schmidt.de Alle Neuerungen gelüftet senschaft“ zum Diskussionsgegenstand gemacht. Zudem wird sich der BRAK-Ausschuss Menschrechte mit möglichen Schutzmaßnahmen befassen. Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf die Podcast Folgen „Anwälte bedroht man nicht!“ und „Hassobjekt Anwalt“ aus der Podcast Reihe „(R)echt Interessant! Kurz & knackig“ der BRAK hin. Auch können sich von verbalen oder körperlichen Angriffen oder Bedrohungen betroffene Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich jederzeit an die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wenden. Das aktuelle Thema KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 11
Berichte und Bekanntmachungen Offener Brief vom 18.12.2024 zur Lage der Rechtspflege von Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold Das 25-jährige Anwaltsjubiläum des langjährigen Mitglieds der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Herrn Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold gab freudigen Anlass für ein Glückwunschschreiben der Präsidentin Frau Rechtsanwältin Leonora Holling. Dieses gab Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold wiederum Anlass für einen offenen Brief, der leider allen Berufsträgern nur allzu gut bekannte Probleme aufgreift und daher einen weit weniger freudigen Hintergrund hat. 25 Jahre Anwaltstätigkeit bedeuten auch 25 Jahre Kontakt mit der Justiz – oder eben zunehmender Nichtkontakt mit der Justiz aufgrund nicht gewährleisteter Erreichbarkeit der Gerichte bzw. Geschäftsstellen. Diese Problematik nimmt – legt man den Erfahrungsaustausch und Eindruck forensisch tätiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugrunde – immer weiter zu und führt zu frustranen Situationen und zu Verzögerungen bei der Mandatsbearbeitung, welche auch gegenüber dem eigenen Mandanten häufig schwierig verargumentiert werden können. So stellen sich auch im Rahmen von Aufsichtsangelegenheiten Beschwerden gegen Rechtsanwälte von Mandanten aufgrund schleppender oder fehlender Mandatsbearbeitung immer wieder als schleppende Mandatsverläufe aufgrund von Verzögerungen bei Behörden und Gerichten heraus. Als Beitrag zu diesem Problemfeld, welches langfristig nicht nur einzelne Mandate tangiert, sondern auch die Gewährleistung von effektivem Rechtsschutz für Rechtssuchende im Allgemeinen, möchte die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf den offenen Brief ihres Mitglieds Rechtsanwalt Kuntze-Kaufhold veröffentlichen. Ohne dessen Inhalt vorweg zu nehmen, soll erwähnt sein, dass die regionalen Rechtsanwaltskammern sowie die Bundesrechtsanwaltskammer sich intensiv mit der Herausforderung unbesetzter Stellen und Ausbildungsplätze und den daraus resultierenden Problemen auseinandersetzen und diesbezüglich im Austausch einerseits mit ihren Mitgliedern, andererseits auch insbesondere mit der Justiz stehen. Nöte aus der Anwaltschaft im Hinblick auf die schwierige Erreichbarkeit von Gerichten werden nachdrücklich kommuniziert – jedoch kann weder die jeweilige Rechtsanwaltskammer noch die Bundesrechtsanwaltskammer bei konkreten Personalengpässen an einzelnen Gerichten Abhilfe schaffen. Das Fehlen von Fachkräften ist ein Phänomen, dem sich eine Vielzahl von Akteuren in Wirtschaft und Verwaltung derzeit stellen müssen, so auch Gerichte und Kanzleien. Zur Nachwuchsgewinnung hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ihre Bemühungen stark ausgeweitet. Exemplarisch sollen die im Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten gestarteten Kampagnen genannt werden, welche zum Beginn und Abschließen einer Ausbildung als „ReFa“ motivieren sollen. Jede/r so gewonnene Auszubildende ist ein aktiver Beitrag zur Stärkung einer effektiven Rechtspflege. Brief des Unterzeichners an die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 30.11.2024 anlässlich einer Gratulation zum 25-jährigen Anwaltsjubiläum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 10. August dieses Jahres, in dem Sie mir zu meinem 25-jährigen Jubiläum als Rechtsanwalt gratuliert haben. Sie schreiben, ich stünde seit 25 Jahren für meine Mandanten im Dienste des Rechts. Das stimmt. Außerdem schreiben Sie, Ihnen persönlich und dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer sei es eine Freude, mir zu diesem Jubiläum zu gratulieren. Sogar herzlich. Ich hoffe, das gilt auch noch, nachdem ich mich mit den nachfolgenden Zeilen für Ihre Gratulation bedankt habenwerde. Für meine Danksagung möchte ich der Einfachheit halber auf die gleiche Form zurückgreifen, die Sie gewählt haben, den Brief. Nur mit dem Unterschied, dass meiner offen sein soll. Warum offen? Für die Antwort verweise ich auf die Webseite der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, wo es heißt: „Die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer ist es, die Belange ihrer Mitglieder und der Anwaltschaft insgesamt zu fördern und sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen.“ Die Hervorhebung des zweiten Satzteils stammt von mir. Um sie geht es mir. Sie haben es in Ihrem Gratulationsschreiben ganz richtig ausgedrückt: Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist 12 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
es, für seine Mandanten im Dienst des Rechts zu stehen. Um das zu tun, braucht er zwei Dinge: Mandanten und das Recht. Von den Mandanten möchte ich hier nicht sprechen. Wir wissen, dass sie nicht immer einfach sind. Mal hören sie nicht zu, mal verschweigen sie das Wichtigste – meistens unabsichtlich, manchmal mit Hintergedanken. Aber damit kommen erfahrene Berufsträger zurecht. Anders sieht es mit dem Recht aus. Ums Recht müssen wir kämpfen. Jeden Tag aufs Neue. Natürlich geschieht das im Interesse unserer Mandanten. Aber indem wir uns für sie einsetzen, setzen wir uns auch für das Recht als Ganzes ein. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns einig! Aber stimmen Sie mir auch in der Beobachtung zu, dass der Kampf ums Recht schwieriger geworden ist? Nicht, weil unsere Kräfte nachließen. Auch nicht, weil unsere Ansprüche abgehoben wären. Und schon gar nicht, weil unsere Mitspieler in Gerichten, Behörden und Staatsanwaltschaften unbequemer, nachlässiger oder bösartiger geworden wären. Die Akteure und ihre Einstellungen sind ähnlich verschieden, wie sie es vor 25 Jahren waren. Viele meinen es gut, die meisten wollen sich arrangieren, im Guten wie auch im Schlechten. So läuft es nun mal. Was sich verändert hat, ist etwas anderes: Früher lag zwischen Anspruch und Wirklichkeit ein Graben. Heute sind es Welten. Erlauben Sie mir eine Anekdote zur Verdeutlichung: Kurz bevor Sie Ihre Gratulation an mich auf den Weg brachten, hatte ich ein Pro Bono-Mandat im Strafrecht übernommen. Es ging um einen Strafbefehl, der beweisbar zu Unrecht erlassen worden war. In der Einspruchsbegründung hatte ich die Rücknahme des Strafbefehls angeregt. Vom Gericht hörte ich: Nichts. Stattdessen meldete sich mein Mandant. Er hatte eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten. Ich nicht. Was tun? Vor 25 Jahren hätte ich beim Gericht angerufen und nach dem Sachstand gefragt. Nun wollte ich es genauso machen. Sie ahnen bestimmt, was geschah?! Über Wochen (!) erreichte ich telefonisch (!) weder die Geschäftsstelle noch den zuständigen Richter. Die Geschäftsstelle war zwar in der Ladung angegeben, mit Durchwahl zur namentlich benannten Sachbearbeiterin. Nur ging eben niemand ans Telefon. Als ich daraufhin in der Zentrale des Gerichts anrief, wurde ich mehrfach ins Nirgendwo weitergeleitet. Erst als ich darum bat, mangels Erfolgsaussichten nicht an die Geschäftsstelle weitergeleitet zu werden, wendete sich das Blatt. Die Justizbedienstete seufzte und erklärte mir, dass die Geschäftsstelle unbesetzt sei. Auf meine Frage, wie man als Rechtsanwalt den Zugang zur Justiz erhalten könne, um den – um es nochmals mit Ihren Worten auszudrücken – Dienst am Recht leisten zu können, den man seinen Mandanten schulde, hatte sie eine für mich verblüffende Antwort: Ich solle Werbung für den Justizdienst machen. Zunächst dachte ich an einen Scherz. Sie meinte es aber ernst. Bitterernst. Der Justiz fehle im ganzen Land Personal. Allein in Düsseldorf seien 800 Stellen nicht besetzt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich könnte die Anekdote weiter ausführen, möchte Ihre Geduld aber nicht überstrapazieren. Meine Irritation kann ich in den folgenden Fragen zusammenfassen: Ist Ihnen bekannt, dass Teile der ordentlichen Justiz im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in einer so drastischen Weise unterbesetzt sind, dass es für Rechtssuchende und ihre Interessenvertreter zu einem Glücksspiel geworden ist, ob sie jemanden erreichen, der ihnen telefonische Sachstandsauskünfte gibt? Stimmen Sie mir zu, dass der unter Punkt 1 beschriebene Zustand über kurz oder lang einen Verlust des Vertrauens, das für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich ist, bei Rechtssuchenden hervorruft? Wenn Sie mir im Punkt 2 zustimmen – wovon ich ausgehe –, wie kommt es, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die im ersten Punkt beschriebenen Umstände nicht öffentlich als das benennt, was sie sind: Ein Skandal? Oder habe ich etwas übersehen? Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass mit der Beteiligung an der politischen Meinungsbildung, von der Sie auf Ihrer Webseite sprechen, nicht ausschließlich Klientelpolitik gemeint sein kann. Ich sage das deshalb so deutlich, weil ich in der Vergangenheit nicht immer den Eindruck hatte, dass dieser Grundsatz – unterstellt, er ist auch der Ihre – eingehalten wurde. So hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in der Corona-Zeit eine vorrangige Impfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gefordert mit der Begründung, dass Mitglieder dieser Berufsgruppe einen besonderen Dienst an der Allgemeinheit leisten. Ich gestehe Ihnen, dass die damalige Forderung und ihre Begründung bei mir ein gewisses Unbehagen ausgelöst haben. Angesichts einer Notlage für alle auf Privilegien für wenige zu pochen, schien mir unglaubwürdig und ungeschickt. Aber lassen wir die Vergangenheit aus dem Spiel: Ist es nicht unerlässlich, eine Erreichbarkeit der Justizbehörden zu fordern, wenn wir dem Recht dienen wollen? Eine solche Forderung käme nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugute, das ist schon klar. Unmittelbar würden die Justizbehörden von ihr profitieren, mittelbar die Allgemeinheit. Aber ist es nicht eben dies, was der „Dienst am Recht“ von uns Berufsträgern, die Sie vertreten, erfordert? Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 13
Gestatten Sie mir nun doch, die Anekdote noch ein wenig weiter zu erzählen: Die Staatsanwaltschaft nahm den Strafbefehl zurück – zwei Wochen vor dem Termin zur Hauptverhandlung. Was glauben Sie, wie mein Mandant und ich von der Rücknahme erfuhren? Sie ahnen es schon: Vor Ort. Durch einen Justizbediensteten, der uns erklärte, die Hauptverhandlung sei aufgehoben worden. Genau eine halbe Stunde, bevor sie hätte beginnen sollen. Welchen Eindruck mag das wohl auf meinen Mandanten gemacht haben? Hätte er mich gefragt, wie man ein Rechtssystem respektieren soll, das die Grundstandards der Kommunikation verletzt, was hätte ich ihm sagen sollen? Zu der Frage hätte er allen Anlass gehabt. Nur eine (!) Woche vorher war ihm gekündigt worden. Offenbar wollte sein Arbeitgeber auf die Fahrerlaubnis, um die es in dem Verfahren ging, nicht länger warten. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sicherlich verstehen Sie jetzt, weshalb ich Ihnen für Ihre Gratulation zu meinem Jubiläum nur eingeschränkt danken kann. Wichtiger als die Feier von Jubiläen wäre mir, dass wir uns dafür einsetzen, den „Dienst am Recht“ so leisten zu können, dass er diesen Namen verdient. Es würde mich freuen, wenn die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sich für dieses Ziel einsetzen würde. Vielleicht ein bisschen lautstärker als bislang? Ich denke, das wäre im Interesse von uns allen – und von Ihrem Auftrag, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen, gedeckt. Oder, genauer: gefordert. Natürlich bin ich mir im Klaren darüber, dass Fachpersonal auch im Anwaltsbereich fehlt. Ich will auch nicht behaupten, dass es nur einen einzigen Weg gäbe, um die akuten Mängel in der Justizverwaltung abzustellen. Aufgrund der Digitalisierung werden sich Arbeitsbereiche kontinuierlich verändern. Auch könnte der Personalbedarf in naher Zukunft sinken oder sich verlagern. All dies ist möglich. Aber wäre es nicht die Aufgabe der Rechtsanwaltskammern, den Prozess, der im Idealfall in einigen Jahren zu einer effektiveren Rechtsanwendung führen könnte, analytisch zu begleiten, kritisch zu hinterfragen und gutachterlich zu unterstützen? Wo sind diese Bemühungen? Warum sehe ich sie nicht? Oder teilen wir nicht die gleichen Prämissen? Meine sind: Die Erreichbarkeit von Justiz und Behörden ist unverzichtbar. Rechtsanwendung darf sich nicht im Verborgenen abspielen. Dass die für den Staat handelnden Akteure strukturell und individuell dialogfähig sind, ist eine elementare demokratische Errungenschaft. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine funktionierende Rechtsanwendung. Ohne sie gibt es keinen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient. Sehen Sie das anders? Es würde mich sehr freuen, wenn Sie von Ihrem Engagement in dieser Angelegenheit bald berichten könnten. Dies wäre mir angenehmer als eine Gratulation zum nächsten Jubiläum. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen Tatkraft und hoffe auf bessere Nachrichten, mit kollegialen Grüßen gez. Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold Rechtsanwalt (ebl) Anpassungen im RVG: Beschluss des Bundestages vom 31.1.2025 Wie bereits im Editorial angesprochen, wurden in den letzten Zügen der aktuellen Legislaturperiode durch den Bundestag am 31.1.2025 (Plenarprotokoll 20/211) die Weichen zu einer Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren gestellt. Für Verwirrung hatte vor der Sitzung zunächst gesorgt, dass das „Kostenrechtsänderungsgesetz“ (BT-Drs. 20/ 14264) von der Tagesordnung genommen worden war. Die Bemühungen in der Vergangenheit, eine Erhöhung herbeizuführen, waren aber nicht umsonst. Der Rechtsausschuss hatte jedoch vorgeschlagen, das „Kostenrechtsänderungsgesetz“ in das „Betreuervergütungsgesetz“ zu integrieren, sodass lediglich das Betreuervergütungsgesetz, erweitert um die RVG-Thematik, auf der Tagesordnung verblieb. Der Bundestag hat am 31.1.2025 sodann das „Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025“ (BT-Drs. 20/14259) entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 20/14768) beschlossen. Damit hat die von der Anwaltschaft seit Längerem erhobene Forderung eine wichtige Hürde genommen, nachdem seit dem Sommer 2024 bereits ein Referentenentwurf für Gebührenerhöhungen vorlag. Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ist vorerst zufrieden: „Ich bin erleichtert, dass das die Anpassung der Anwaltsvergütung nun endlich zumindest eine weitere Hürde genommen hat! Die BRAK hat lange dafür gekämpft. Ebenso der DAV. Es wurde Zeit, dass Anwältinnen und Anwälten ein auskömmliches Arbeiten ermöglicht wird. Sie sichern immerhin den Zugang zum Recht!“ Berichte und Bekanntmachungen 14 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025
Der nun beschlossene Entwurf sieht vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6% steigen sollen. So ergeben sich für § 13 RVG nach dem KostBRÄG 2025 die Anpassungen in den nebenstehenden Tabellen. Weitere Gebührenanhebungen sind dementsprechend bei § 49 RVG vorgesehen. Bei Festgebühren ergeben sich Erhöhungen um 9%. Für die Details der Anpassungen der Festgebühren im VV RVG wird auf die Ausführungen in der BT-Drs. 20/14768 verwiesen. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Neu aufgenommen wurde eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände. Das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 fasst die bisherigen Gesetzentwürfe zusammen und enthält zudem weitere inhaltliche Änderungen: Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz soll, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze, über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 01.01.2026 evaluiert werden. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21.3.2025 damit befassen. (ebl) Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__13.html Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014768.pdf KI oder Rechtsanwalt? Die fortschreitenden Entwicklungen bei KI Angeboten berühren auch die rechtsanwaltliche Tätigkeit. LegalTech Angebote nehmen zu und die Frage, wie Rechtsdienstleistungen in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren aussehen und durch wen diese vorwiegend erbracht werden, ist Gegenstand vieler Diskussionen und Gedankenspiele. In einer Pressemitteilung des Bitkom e.V. (vormals Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, teilt dieser die Ergebnisse einer Umfrage zur Bereitschaft, sich bei rechtlichen Problemen von einer KI beraten zu lassen.1 1 Die vollständige Presserklärung ist abrufbar unter: https://www.bitkom.org/ Presse/Presseinformation/Jeder-Achte-glaubt-KI-Anwaelte-ueberfluessig. Die Umfrage wurde durch Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt und ist nach dessen Angaben repräsentativ. Für die Umfrage wurden 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Zeitraum von KW 43 bis KW 46 2024 telefonisch befragt. Die Fragestellung lautete unter anderem: „Können Sie sich vorstellen, bei rechtlichen Problemen Hilfe bei einer Künstlichen Intelligenz zu suchen, anstatt einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufzusuchen?“ Die Umfrage führte zu dem Ergebnis, dass bereits rund jeder achte Deutsche (12%) glaubt, dass Künstliche Intelligenz besser Sachverhalte durchdringen, Schriftsätze formulieren und die neueste Rechtsprechung kennen kann – und damit den Menschen in den meisten Fällen überflüssig machen wird. Rund ein Viertel (26%) kann sich vorstellen, sich bei rechtlichen Problemen an eine KI anstatt an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden. Ob sich die Rechtssuchenden an eine KI oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden würden, ist entsprechend der Umfrage wohl auch eine Frage des Alters: Unter den Älteren ab 65 Jahren würden 81% keine rechtliche Hilfe bei einer KI suchen. Von den 16- bis 29-Jährigen gilt dies nur für 64%. Als größten Vorteil einer KI sehen 61% aller Befragten, dass sie rund um die Uhr verfügbar ist. Dagegen sagen Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2025 15
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