Kammermitteilungen 1/2023

Jetzt bestellen: otto-schmidt.de Auf Rekordkurs Der aktuelle Zöller. 34. Auflage. gebotenen Umfang und der gebotenen Form dargelegt werden könne. Von Beginn an ist deshalb die gerichtliche und anwaltliche Praxis in das Projekt einbezogen worden. Bereits in einem Vorprojekt wurden die Anforderungen an eine Strukturierung durch Interviews mit Anwältinnen und Anwälten sowie Richterinnen und Richtern erhoben, die die Grundlage für die Gestaltung des digitalen Basisdokuments bilden. Darüber hinaus wurden in Workshops mit Vertretern der Anwaltschaft und der Richterschaft die fachlichen Vorbedingungen für eine Erprobung diskutiert. Nähere Informationen über das Projekt werden im Internet unter www.basisdokument.de bereitgestellt, wo auch über den aktuellen Projektstand informiert wird. IV. Ergebnisoffener Praxistest Auch die Einbindung der Sichtweisen aller Stakeholder ändert aber noch nichts daran, dass die angestellten Überlegungen letztlich theoretischer Natur sind. Eine Entscheidung über die Einführung von Strukturvorgaben ist so kaum möglich. Angesichts der Bedeutung der Verfahrensregeln für die Verwirklichung der Rechte der Parteien und letztlich für den Rechtsstaat erscheint vielmehr ein ergebnisoffener Praxistest geboten, der eine empirisch fundierte Empfehlung an den Gesetzgeber begründen kann. Das Forschungsprojekt ist daher im Januar und Februar 2023 in ein „Reallabor“ überführt werden. In einem einjährigen Test sollen an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regensburg Rechtsstreitigkeiten mit dem digitalen Basisdokument von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und dem Gericht geführt werden. Um die Strukturvorgaben greifbar zu machen und den Versuch zu ermöglichen, hat die Universität Regensburg den Prototyp einer Strukturierungssoftware entwickelt, der in den Testverfahren von Gerichts- und Rechtsanwaltsseite genutzt werden soll. Der Prototyp dient in erster Linie als Hilfsmittel, um den Inhalt einer möglichen Änderung der Zivilprozessordnung zu evaluieren. Er soll nicht die spätere technische Umsetzung vorgeben. So ist der Funktionsumfang des Prototyps noch eingeschränkt. Großer Wert wurde allerdings auf eine möglichst selbsterklärende Benutzeroberfläche gelegt, um den Einarbeitungsaufwand gering zu halten. Weitere Anforderungen an die Durchführung des Tests stellt das geltende Recht. Unabdingbar ist die Wahrung rechtlichen Gehörs und des fair trial-Grundsatzes. Rechtliche Risiken für die Anwaltschaft, die bei der Erprobung entstehen könnten, sind vor der Gestaltung des Testumfelds sorgsam geprüft worden. Die prozessuale Wirksamkeit der Nutzung des Basisdokuments wird dadurch erreicht, dass die Übertragung unter Einhaltung der Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgt. Ein Abbruch des Versuchs mit dem Basisdokument ist jederzeit möglich. Das Verfahren kann dann mit dem Austausch von Schriftsätzen fortgeführt werden. Auch zur Einhaltung des Datenschutzes und der Nutzbarkeit in den verschiedenen IT-Umgebungen der Rechtsanwaltskanzleien wurden Lösungen entwickelt. So wird kein Download einer Software erforderlich sein und alle Daten werden nur lokal gespeichert. Die Teilnahme am Test ist für alle Beteiligten freiwillig. Das Reallabor ist deshalb auf die Unterstützung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angewiesen, die die Verfahren bei den am Test beteiligten Richterinnen und Richtern führen. Denn getestet werden kann nur in Verfahren, in denen ein „Match“ zustande kommt: Sowohl Kläger- als auch Beklagtenvertreter müssen – wie ihre Parteien und das Gericht – damit einverstanden sein, bei dem Versuch mitzuwirken. Das „Match“ muss nicht unbedingt vor Klageerhebung feststehen, sondern kann auch noch nach Eingang der Klage oder zu einem späteren Zeitpunkt geschaffen werden. V. Ausblick Schon während des Reallabors sollen die praktischen Erfahrungen erfasst werden. Der Prototyp des Strukturierungstools soll aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt werden. Am Ende des Projekts, voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024, steht dann eine fundierte Bewertung durch die Projektgruppe, die auch Leitfaden für die Frage eines gesetzgeberischen Tätigwerdens sein soll. Das aktuelle Thema 8 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2023

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