Kammermitteilungen 1/2022

Durch die Vorstandswahl war auch eine Wahl des Präsidiums notwendig, die in der Vorstandssitzung am 12.5.2021 erfolgte. Seither setzt sich das Präsidium wie folgt zusammen: RAin Leonora Holling (Präsidentin), Dr. Claus-Henrik Horn (Vizepräsident), Karl-Heinz Silz (Schriftführer), Dr. Philipp Voet van Vormizeele (Schatzmeister), Olaf Kranz, Nicola Kreutzer, Dörte Lehnhoff und Andrea Post. 2. Entwicklung der Mitgliederzahlen im Kammerbezirk Düsseldorf Nachdem die Kammer im Jahr 2020 erstmalig seit vielen Jahren einen Mitgliederrückgang hinnehmen musste (-0,07%) konnte im Jahr 2021 wieder ein leichter Anstieg vom 0,33% verzeichnet werden. Während bei der Syndikusrechtsanwaltschaft weiterhin ein Mitgliederzuwachs zu verzeichnen ist, nahm die Anzahl der Mitglieder mit einer Zulassung als niedergelassene/r Rechtsanwältin/-anwalt wie in den vergangenen Jahren um immerhin 148 (-1,37%) ab. Nur im Bezirk des LG Düsseldorf gab es einen Mitgliederzuwachs (+1,99%). Der größte Mitgliederverlust war im Bezirk des LG Kleve zu verzeichnen (-3,61%). Korrespondierend verlieh der Vorstand im Jahr 2021 nur noch 93 Kolleginnen und Kollegen (9,71% weniger als im Vorjahr) die Erlaubnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. 3. Aufsichtsangelegenheiten Im Jahr 2021 behandelte der Vorstand insgesamt 1.462 neu angelegte Aufsichtssachen (gegenüber 1.344 im Jahr 2021, 1.147 im Jahr 2019, 1.147 im Jahr 2018, 1.211 im Jahr 2017 und 1.452 im Jahr 2016). Allein 470 Verfahren davon wurden von Amts wegen eingeleitet, weil Mitglieder der passiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (§ 31a Abs. 6 BRAO) nicht nachgekommen sind. Nur in 57 Verfahren mussten Maßnahmen verhängt werden (14 Rügen, eine missbilligende Belehrung, neun Belehrungen und 33 Anträge auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens). 4. Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Die im Jahr 2018 begonnenen Kontrollen nach dem Geldwäschegesetz wurden 2021 fortgesetzt. Im Jahr 2021 führte die Abteilung IX insgesamt 646 anlasslose Kontrollen durch. Die Auswahl der Geprüften erfolgte gestützt auf ein Risikoprofil nach dem Zufallsprinzip. Die Anzahl der Prüfungen entspricht ca. 5% der Gesamtmitgliederzahl. In 218 Fällen konnte bisher eine Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG festgestellt werden, was einem Anteil von 33,75% entspricht. Aus den im ersten Teil der Prüfung als Verpflichtete identifizierten Mitgliedern wurden 61 zur weiteren Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem GwG risikobasiert ausgewählt. Belehrungen gemäß § 51 Abs. 2 S. 2 GwG i.V.m. § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO mussten in 23 Fällen ausgesprochen werden, weil die Prüfung ergab, dass bestimmte Vorschriften nach dem GwG nicht erfüllt wurden. Drei Kontrollen erledigten sich, weil die zu Überprüfenden während des Verfahrens aus der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf ausgeschieden sind. In weiteren 31 Fällen war nichts zu veranlassen, weil die verpflichteten Mitglieder die Vorschriften des GwG ordnungsgemäß umgesetzt hatten. In zwei Verfahren ergab sich, dass doch keine Verpflichtung der Überprüften nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorlag. Zwei weitere Verfahren waren am Jahresende noch nicht abgeschlossen. 5. Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten Im Jahr 2021 wurden nur 238 Ausbildungsverträge abgeschlossen (gegenüber 277 im Jahr 2020, 316 im Jahr 2019, 307 im Jahr 2018, 310 im Jahr 2017, 334 im Jahr 2016, 354 im Jahr 2015). Der Rückgang von über 14,08% (gegenüber 2015 sogar um 32,77%) ist alarmierend, gerade weil er eine seit langem anhaltende Tendenz verfestigt. Die Corona-Pandemie mag ihren Anteil gehabt haben, kann aber nicht der einzige Grund sein, dass immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgerufen, nicht nur im Interesse der jungen Leute, sondern vor allem auch im eigenen Interesse, Ausbildungsplätze in unseren Kanzleien zur Verfügung zu stellen und qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Wenn wir bei der Klage über ein unzulängliches Schulsystem und mäßig prädestinierte Bewerber/innen verharren, wird sich der Fachkräftemangel weiter verschärfen. Die Rechtsanwaltskammer nimmt die bestehenden Probleme sehr ernst. So wurden bereits seit vielen Jahren durchgeführte Bemühungen im Jahr 2021 fortgeführt. Um über Ausbildungsinhalte aufzuklären und Interesse zu wecken, nehmen Vertreter/innen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf regelmäßig an den verschiedenen Ausbildungsmessen, die wegen der Pandemie nur in verringertem Maße angeboten wurden, teil. Darüber hinaus wurden fünf weiterführende Schulen von einer Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskammer besucht. Außerdem hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer beschlossen, die Gebühren für die Zwischen- und Abschlussprüfungen abzuschaffen. Die finanzielle Entlastung soll die ein oder andere Kanzlei dazu bewegen, vielleicht doch einen Ausbildungsplatz anzubieten. Allein durch die Gewinnung von Schulabgängern als Auszubildende kann der Bedarf an qualifizierten Bürokräften allerdings nicht gedeckt werden. Deshalb hat die Rechtsanwaltskammer 2021 wiederum in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Düsseldorf und der DEKRA Akademie GmbH eine 4-monatige QualifizieJahresbericht KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2022 3

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