Kammermitteilungen 1/2022

Jahresbericht Bericht der Präsidentin über das Geschäftsjahr 20211 Leonora Holling, Präsidentin 1 Der vollständige Jahresbericht ist unter www.rak-dus.de (Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen) abrufbar. I. Einleitung Jahre, in denen der Bundestag neu gewählt wird, sind auch berufspolitisch meist „Brückenjahre“, in denen Reformprojekte ruhen. Die „alte“ Regierung möchte einer möglichen neuen Regierung nicht vorgreifen und ab Sommer ruht die Gesetzgebung aufgrund des Wahlkampfes und der sich anschließenden Regierungsbildung. Im Berichtsjahr 2021 galt dies jedoch nicht. Vielmehr wird dieses Jahr in der Rückschau wahrscheinlich als berufspolitischer Wendepunkt interpretiert werden, der in seinen Auswirkungen an die Bastille-Beschlüsse aus dem Jahr 1987 heranreichen kann. II. Berufsrechtliche Themen von herausragender Bedeutung Mit einer ganzen Reihe von Gesetzen wurde noch vor der Bundestagswahl das anwaltliche Berufsecht auf mehreren Feldern umfassend reformiert. Zu nennen sind besonders das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es zukünftig erlaubt mit deutlich mehr Berufen eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen. Außerdem ist ihnen im größeren Umfang erlaubt, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Auch ansonsten bot das Jahr 2021 eine Reihe von Themen mit herausragender Bedeutung. Das auch 2021 alles beherrschende Thema war sicherlich die anhaltende COVID-19-Pandemie und ihre Folgen. Trotz der weiterhin massiven Einschränkungen hat die Anwaltschaft dem rechtssuchenden Publikum als Interessenvertreter uneingeschränkt zur Seite gestanden. Dies ist besonders bemerkenswert, da die Rolle der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege von der Justizverwaltung nicht in jedem Fall hinreichend gewürdigt wurde. Erinnern darf ich insoweit vor allem an die Außerachtlassung der Anwaltschaft bei der Impfpriorisierung der Justiz. Nennen möchte ich an dieser Stelle auch die Vorbereitungen zur Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs am 1.1.2022. Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer war es ein großes Anliegen, unsere Mitglieder umfassend zu informieren, damit der Start gelingt. Neben diversen Berichten in den KammerMitteilungen, den Newslettern und auf unserer Homepage haben wir in Kooperation mit dem DAI beA-Schulungen angeboten. Durch die Geschäftsstelle wurde zudem in vielen Fällen unbürokratische Hilfe bei telefonischen Anfragen geleistet. Mit den bereits genannten und vielen Themen mehr hat sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer im Berichtsjahr intensiv befasst. Dabei ist bemerkenswert, dass die umfangreiche Arbeit bis einschließlich April von nur 17 Vorstandmitgliedern erledigt wurde. 13 Vorstandsmitglieder waren aufgrund der Entscheidung des BGH vom 7.12.2020 zur Ungültigkeit der Vorstandswahl des Jahres 2017 vorzeitig ausgeschieden. Diese Posten wurden erst durch die reguläre Wahl Ende April nachbesetzt. Dass dies nicht zu Beeinträchtigungen geführt hat, ist dem besondere Engagement der verbliebenen Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführung und der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle zu verdanken. III. Das Tagesgeschäft der Kammer Die „Mitgliederverwaltung“ und die Betreuung des rechtsuchenden Publikums stellen weitere – und vielleicht noch wichtigere – Aufgaben dar. Hierauf gehe ich im Folgenden ein. 1. Wahlen des Vorstandes und des Präsidiums Turnusgemäß war im vergangenen Jahr die Hälfte der Vorstandsmitglieder neu zu wählen. Für die fünfzehn neu zu wählenden Vorstandsmitglieder standen 26 Kandidaten zur Wahl. Obwohl das System der elektronischen Wahl sehr nutzerfreundlich ist, konnte leider nur eine Wahlbeteiligung von 13,76% erreicht werden. Neu- bzw. wiedergewählt wurden: RA Sören Beyer (Düsseldorf), RA Andre´ Bruckhaus (Krefeld), RAin Anna Cellar (Mülheim an der Ruhr), RAin Natascha Grosser (Düsseldorf), RA Thorsten Haßiepen (Wegberg), RA Dr. Ulrich Hattstein (Krefeld), RA Robert Kersting (Solingen), RAin Dr. Stefanie Kunz (Düsseldorf), RAin Dörte Lehnhoff (Duisburg), RAin Nathalie Mix (Mönchengladbach), RAin Caroline Peiffer (Düsseldorf), RAin Andrea Post (Wuppertal), RA Dr. Karl Scholten (Kleve), RA Karl-Heinz Silz (Goch) und RAin Michaela Vogel (Duisburg). 2 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2022

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