Kammermitteilungen 1/2022

rung (inkl. betrieblicher Erprobung) für Bürokaufleute mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme in einer Anwaltskanzlei angeboten. Durch die Schulungsmaßnahme konnte erreicht werden, dass von 13 Teilnehmerinnen, die ursprünglich den Lehrgang begonnen haben, elf diesen mit einem Zertifikat abschließen konnten. Zum Ende des Lehrgangs hatten 84,6% der Absolventinnen, also elf Teilnehmerinnen, bereits einen festen Arbeitsvertrag, größtenteils in Anwaltskanzleien. Drei Teilnehmerinnen wurden sogar schon während des Lehrgangs in der Praktikumsphase unbefristet eingestellt. Ein weiterer Baustein ist, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass im Berichtsjahr 20 Prüflinge die Bezeichnung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ erwerben konnten. IV. Fazit Aus Sicht des Kammervorstands und der Geschäftsstelle war das Jahr 2021 trotz der besonderen Herausforderungen ein Jahr, in dem erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Mitglieder geleistet wurde. Wir werden auch im laufenden Jahr der verlässliche Partner an Ihrer Seite sein! Ihre Leonora Holling Präsidentin Das aktuelle Thema QualityLaw NRW: Effizient. Wirtschaftlich. Vom Fach Justizminister Biesenbach setzt bundesweit einzigartige Konzentrationsmaßnahmen um und schafft weitere Schwerpunktgerichte Von Jörg Baack, Ministerialrat im Justizministerium NRW Am 1. Januar 2022 ist in Nordrhein-Westfalen die „Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus den Bereichen der Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions), der Informationstechnologie und Medientechnik sowie der Erneuerbaren Energien“ in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass landesweit alle neu anhängigen – Gerichtsverfahren aus dem Bereich „Unternehmenskäufe und -transaktionen“ mit einem Streitwert über 500.000 Euro bei dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf, – Gerichtsverfahren aus dem Bereich „Informationstechnologie und Medientechnik“ mit einem Streitwert über 100.000 Euro bei dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln und – Gerichtsverfahren aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ mit einem Streitwert über 100.000 Euro bei den Landgerichten Essen und Bielefeld sowie dem Oberlandesgericht Hamm konzentriert werden. Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erstinstanzlich anhängig geworden sind, verbleibt es hingegen für den gesamten Rechtszug bei der bisherigen Zuständigkeit. Anlass zur Schaffung von Kompetenzzentren Anlass für diese – selbst im bundesweiten Vergleich außergewöhnlich breit angelegte – Konzentration war es, die Ziviljustiz dort zu spezialisieren, wo ihre interdisziplinäre Kompetenz zuweilen angezweifelt wurde. Insofern war häufig zu vernehmen, dass die Justiz keine Antwort auf die zunehmende Professionalisierung der Wirtschafts- und Großkanzleien finde. Richterinnen und Richter könnten häufig nicht auf die Erfahrung, Spezialisierung, Ressourcen und ökonomische Das aktuelle Thema 4 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2022

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