Juristischer Vorbereitungsdienst – Unterrichtende gesucht

Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Werner Richter, sucht Kolleginnen und Kollegen aus der Rechtsanwaltschaft als Unterrichtende, die interessiert sind, regelmäßig Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bezogen auf die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur zur kritischen Reflexion des Rechts anzuregen.

Der Bundesgesetzgeber hat diese wichtigen Themenfelder sowohl für das Studium als auch für den juristischen Vorbereitungsdienst im neuen § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG (i.V.m. § 5 Abs. 2 DRiG) nunmehr explizit als Aufgabe vorgesehen.

Mit dieser Neuregelung intendiert der Gesetzgeber, dass Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren in der Auseinandersetzung mit der Geschichte die Manipulierbarkeit von juristischer Methodik und die Umwandlung von Recht in Unrecht deutlich wird und sie ein besseres Verständnis des Wertefundaments des Grundgesetzes und der Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland erlangen. Zudem sollen sie erlernen, die rechtlichen und ethischen Konflikte, die mit den verschiedenen juristischen Tätigkeiten verbunden sein können, zu erkennen und selbstständig damit umzugehen. Ihnen soll ein methodisches Reflexionspotenzial zur Behandlung ethischer Dilemmata an den Schnittstellen von Recht und Ethik vermittelt werden (vgl. ST-Drucksache 19/30503, S. 21).

Die Ausbildung kann so einen entscheidenden Betrag dazu leisten, die angehenden Juristinnen und Juristen in die Lage zu versetzen, Gefährdungen unserer rechtsstaatlichen Demokratie zu erkennen und diesen entschieden entgegenzutreten.

Weitere Informationen können Sie der gemeinsamen Abschlusserklärung der Teilnehmenden der Tagung entnehmen, die das Bundesministerium der Justiz zusammen mit der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung und dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 30./31.01.2023 im Haus der Wannsee-Konferenz in Berlin veranstaltet hat. An dieser Veranstaltung nahmen Vertreterinnen und Vertreter nahezu aller Landesjustizverwaltungen sowie der Justizprüfungsämter in Düsseldorf, Hamm und Köln teil, um über Wege zur Umsetzung der neuen Anforderungen in § 5a DRiG zu diskutieren.

Es ist vorgesehen, dass der Unterricht an zwei Arbeitsgemeinschaftstagen (jeweils 6 Zeitstunden) außerhalb der regelmäßigen Arbeitsgemeinschaften stattfindet. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass beide Arbeitsgemeinschaftstage in einer Arbeitsgemeinschaft durch dieselbe Person gestaltet werden.

Interessierte Kolleginnen und Kollegen sollten über ein großes historisches und zeitgeschichtliches Interesse und Freude an dessen Vermittlung verfügen.

Die Konzeption des Unterrichts wird durch die Abteilung V des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ der JAK NRW und den Ausbildungsleitungen der Oberlandesgerichte unterstützt. Insoweit wird voraussichtlich vom 13.06. – 15.06.2023 mit allen zu diesen Themenbereichen Unterrichtenden aus Nordrhein-Westfalen eine erste Schulung in Berlin – in Kooperation sowohl mit dem Haus der Wannsee-Konferenz als auch mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur – stattfinden.

Für Fragen steht Ihnen Frau Dr. Stylianidis (annette.stylianidis@olg­duesseldo rf.nrw.de; 0211/4971-629) jederzeit gerne zur Verfügung.

Interessierte wenden sich auch gerne bis zum 13.04.2023 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer

 

Frau Agnes Slowik

Durchwahl: 0211/49502-11

 

Frau Lara Hahnen

Durchwahl: 0211/49502-22