Informationen zum beA-Kartentausch 2022

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer führt derzeit den angekündigten Tausch der beA-Karten durch. In diesem Zusammenhang wurde bereits zu Beginn dieses Jahres begonnen, die betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu informieren.

Weiterführende Hinweise hierzu sind auch auf der extra hierfür eingerichteten Internetseite der Zertifizierungsstelle nachzulesen: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch

Zu den neuen beA-Karten und deren Verwaltung finden sich umfangreiche Informationen im Online-Hilfe-Bereich der Zertifizierungsstelle: https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle.html

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer steht in einem engen Austausch mit der Bundesrechtsanwaltskammer, die ebenfalls auf Ihren Internetseiten informiert: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/der-bea-kartentausch

Im Zusammenhang mit dem beA-Kartentausch kommt es leider zu deutlich erhöhten Supportanfragen, sowohl telefonisch als auch auf digitalem Weg. Wir können hier nur um Verständnis bei den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bitten und uns für die teilweise sehr langen Wartezeiten auf Rückmeldungen entschuldigen. Alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen arbeiten auf Hochtouren daran, alle Anfragen zeitnah zu beantworten.

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte rechtzeitig mit funktionsfähigem Ersatz für die mit dem 8. September 2022 ihre Gültigkeit verlierenden beA-Karten versorgen. Ebenso werden wir für die funktionsfähige Bereitstellung von Fernsignatur-Zertifikaten für diejenigen sorgen, die das bisher ein qualifiziertes Signaturzertifikat zu ihrer beA-Karte bezogen haben. Da eine große Menge an Karten zu tauschen ist, sind wir aber auf die Mitwirkung der Anwältinnen und Anwälte angewiesen.

Im Zusammenhang mit dem beA-Kartentausch versendet die Zertifizierungsstelle verschiedene E-Mails an die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die von wesentlicher Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des Kartentauschs sind. Absender ist die ZS-Adresse . Es ist wichtig, dass Nachrichten von dieser Adresse die Anwältinnen und Anwälte erreichen. Insbesondere müssen etwa im Einsatz befindliche SPAM-Filter oder Firewalls diese Adresse akzeptieren.