Informationen der Zertifizierungsstelle der BNotK zum beA-Kartentausch

Immer noch erhalten wir eine Vielzahl von Hinweise, Nachfragen und Beschwerden zum Tausch der beA-Karten. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich deshalb in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Bundesnotarkammer (BNotK) ausgetauscht.

Bis zum 10.11.2022 sind alle rund 183.000 beA-Austauschkarten produziert und versandt worden. Alle Informationen zum Ablauf des Tauschs finden Sie hier.

Allerdings konnten aufgrund fehlender Bestätigung für rund 35.000 Karten noch keine PIN-Briefe versandt werden.

Um bis zum Jahresende auch die weiteren Schritte erfolgreich durchführen zu können, sind insbesondere die in der aktuellen Information der Zertifizierungsstelle der BNotK beschriebenen Schritte zu beachten.

Neu ist, dass die BNotK eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, die E-Mail-Adresse, an die der Bestätigungslink versandt wird, selbst zu überprüfen und zu aktualisieren. Den entsprechenden Link finden Sie in der Information der BNotK. Über diesen Link ist es auch möglich, die Rechnungsadresse für die beA-Karte zu ändern.

Für alle Anfragen bittet die Zertifizierungsstelle der BNotK das Kontaktformular, das die strukturierte Aufarbeitung der Anfragen ermöglicht und damit für eine Beschleunigung der Bearbeitung sorgt, zu verwenden. Das Kontaktformular finden Sie hier.

In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass einige Bestätigungslinks entweder nicht mehr funktionieren oder von vornherein fehlerhaft waren. Die BNotK verschickt in den kommenden Tagen an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Erhalt ihrer Karte noch nicht bestätigt haben, neue Links zur Bestätigung des Kartenerhalts. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ihrerseits nichts weiter veranlassen. Den Link erhalten Sie unaufgefordert.

Zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge auf Fernsignatur ist es sinnvoll, wenn ein aktuelles Ausweisdokument angefordert wird, dieses möglichst nicht per Post zu übersenden, sondern bevorzugt die Möglichkeit des Auslesens der eID aus dem Personalausweis zu nutzen, alternativ den Upload einer qualifiziert elektronisch signierten Ausweiskopie vorzunehmen.

In der neuen beA-Version 3.16, die voraussichtlich am 01.12.2022 in Betrieb genommen werden wird, wird außerdem bei jeder Anmeldung in der Webanwendung eine Prüfung stattfinden, ob eine alte oder neue Karte verwendet wird. Inhaberinnen und Inhaber alter Karten werden durch ein Warnfenster darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre neue Karte im System hinterlegen müssen.

Die Informationen der BNotK finden Sie hier.