Information von Fachanwälten über Fortbildungen am Jahresanfang – Jetzt einwilligen!

Als besondere Dienstleistung sind Sie es gewohnt, dass wir alle Mitglieder, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, zum Jahresbeginn über Fortbildungsveranstaltungen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bereichsspezifisch am Jahresbeginn postalisch informieren. Im kommenden Jahr ist aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung diese Information leider nur noch mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Damit wir Ihnen weiterhin diesen beliebten Service anbieten können, bitten wir Sie, der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf eine ausdrückliche Einwilligung in die Information zu erteilen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.



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