Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Der BRAK-Ausschuss „Außergerichtliche Streitbeilegung“ hat das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung zum Anlass genommen, seine Informationsblätter zu diesem Thema zu überarbeiten. Die bisher insgesamt drei Informationsblätter wurden aktualisiert und zusammengefasst. Das aktualisierte Informationsblatt finden Sie hier.



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