Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Der BRAK-Ausschuss „Außergerichtliche Streitbeilegung“ hat das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung zum Anlass genommen, seine Informationsblätter zu diesem Thema zu überarbeiten. Die bisher insgesamt drei Informationsblätter wurden aktualisiert und zusammengefasst. Das aktualisierte Informationsblatt finden Sie hier.