Hinweise im Zusammenhang mit dem Coronavirus

In einer Telefonkonferenz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer gestern die Auswirkungen des sich ausbreitenden Coronavirus beraten. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet derzeit Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Sobald diese vorliegen, werden die Handlungsempfehlungen allen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf unverzüglich zur Verfügung gestellt.
  2. Der Präsident nimmt noch heute Kontakt mit dem Justizministerium und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts auf. Dabei sollen Maßnahmen erörtert werden, die auch kurzfristige Termin-Verlegungsanträge ermöglichen (z.B. durch Schaltung einer besonderen Hotline).
  3. Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass sie Vorkehrungen zu treffen haben für den Fall einer eigenen Erkrankung oder einer Quarantäne. Insbesondere ist dabei die Erreichbarkeit und die Fristwahrung sicherzustellen. Auf die Möglichkeit, einen Vertreter für alle Verhinderungsfälle in einem Kalenderjahr zu benennen, wird explizit hingewiesen.
  4. Die für den 29.04.2020 geplante Kammerversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
  5. Ab Montag, dem 16.03.2020, bleibt die Geschäftsstelle für Besucher bis auf Weiteres geschlossen. Die telefonische, postalische und elektronische Erreichbarkeit ist sichergestellt.
  6. Bei den Vereidigungen werden bis auf Weiteres keine Besucher mehr zugelassen. Ansonsten werden die Vereidigungen wie gewohnt alle 14 Tage durchgeführt.
  7. Das Präsidium beobachtet fortlaufend die weiteren Entwicklungen und wird ggf. weitere notwendige Maßnahmen beschließen. Die Mitglieder werden deshalb gebeten, sich regelmäßig über die Homepage der Rechtsanwaltskammer zu informieren oder sich für den Newsletter anzumelden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

 

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