Hinweis zur Übermittlung von Beschlüssen an die JVA Köln

Aus gegebenem Anlass informiert die Justizvollzugsanstalt Köln in ihrem Schreiben vom 01.04.2026 darüber, dass diese weiterhin die Vorgabe hat, ausschließlich gesiegelte und unterzeichnete Beschlüsse anzuerkennen.

In jüngster Vergangenheit kam es wohl wiederholt zu Unstimmigkeiten, da Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nicht unterzeichneten und nicht gesiegelten Kopien von Beschlüssen vorstellig wurden, um Mandantengespräche zu führen. Diese konnten aufgrund der geltenden Vorgaben jedoch nicht zugelassen werden.

Die JVA regt deshalb an, die von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten digital erhaltene Beschlüsse über das EGVP-Postfach „Vollzugsangelegenheiten“ direkt an die Justizvollzugsanstalt Köln weiterzuleiten.