Hinweis zur Überbrückungshilfe III Plus

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat mitgeteilt, dass derzeit eine über die Hilfen des Bundes hinausgehende Unterstützung des Landes bei der Überbrückungshilfe III nicht geplant ist. Alternativ weist das Ministerium auf die sog. Neustarthilfe hin. Für die Neustarthilfe sind grundsätzlich selbständig erwerbstätige Soloselbständige aller Branchen antragsberechtigt, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Erfüllen Soloselbständige die Antragsvoraussetzungen, wird die Neustarthilfe als Vorschuss ausgezahlt. Sie beträgt einmalig 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500,00 Euro. Alle notwendigen Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.



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