Gesucht: Ehrenamtliche Richter:innen am AnwG Düsseldorf und AGH NRW
Beim Anwaltsgericht Düsseldorf und beim Anwaltsgerichtshof NRW ist jeweils eine Stelle als ehrenamtliche/r Richter/in zu besetzen.
Das Anwaltsgericht ist im ersten Rechtszug zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen die in der BRAO und BORA geregelten anwaltsrechtlichen Pflichten. Der Anwaltsgerichtshof ist insb. zuständig für die Berufung gegen die Urteile des Anwaltsgerichts sowie die Entscheidung über von der Rechtsanwaltskammer in Aufsichtsverfahren verhängten Zwangsgelder.
Die Mitglieder des Anwaltsgerichts und des Anwaltsgerichtshofs werden von der Landesjustizverwaltung ernannt. Sie werden einer Vorschlagsliste entnommen, die der Vorstand der Rechtsanwaltskammer der Landesjustizverwaltung einreicht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Bewerbungen für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer mit aussagekräftigen Unterlagen sowie einem Motivationsschreiben können bis zum 02.04.2025 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer gerichtet werden.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
- Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- keine Mitgliedschaft im Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der Satzungsversammlung oder einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit
- keine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskammer, der Bundesrechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung
- Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung
- kein Vorliegen von Hinderungsgründen nach § 66 BRAO
- vertiefte Kenntnis des anwaltlichen Berufsrechts
- vertiefte Kenntnisse der Strafprozessordnung
- Erfahrungen in der (forensischen) Verhandlungsführung
- ausreichende zeitliche Kapazitäten für die ehrenamtliche Tätigkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hauptgeschäftsführer Thiemo Jeck (0211/4950220, ed.su1745031556d-kar1745031556@kcej1745031556.t1745031556).