Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach – Änderung für Verfahren aus Meerbusch

Der Direktor des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hat mitgeteilt, dass ab dem 1.1.2026 Verfahren aus der Gemeinde Meerbusch nicht mehr dem Gerichtstag in Neuss zugeordnet werden. Vielmehr werden diese Verfahren zukünftig beim Arbeitsgericht Mönchengladbach direkt bearbeitet. Nach Angabe des Direktors gehen aus der Gemeinde Meerbusch durchschnittlich 15,5 Sachen pro Monat neu ein.