Gerichtliche Verhandlungen per Videosystem

Durch Bündelung aller Kräfte ist es der Justizverwaltung gelungen, die Ausstattung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen mit Videoequipment deutlich zu verbessern. Die Justizverwaltung hat mitgeteilt, dass inzwischen jedem Gericht Software für virtuelle Verhandlungsräume zur Verfügung steht, und landesweit rund 250 Videoanlagen, mit denen es möglich ist, gerichtliche Termine durchzuführen, beschafft wurden. Damit verfügten nunmehr fast alle Gerichte des Landes zumindest über ein solches System, zum Teil auch über mehrere. Es liegt nun auch an der Anwaltschaft, dass die vorhandenen Kapazitäten intensiv genutzt werden. Die Rechtsanwaltskammer und das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen werben deshalb dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine gerichtliche Verhandlung per Video beantragen, wenn sich ein Verfahren für die neue Technik besonders anbietet. Die Videosysteme der Justiz sind einfach zu bedienen und erfordern neben Standardhardware lediglich ein aktuelles Betriebssystem und einen aktuellen Browser. Handouts über die Anwendung der beiden von der Justiz genutzten Videokonferenzsysteme finden Sie hier.