Gemeinsame Informationen von SIV-ERV und BRAK zur Fernsignatur

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.V. (SIV-ERV) haben sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv über die Integration der Fernsignatur in die Kanzleisoftware-Produkte abgestimmt. Mit einem Schreiben vom 22.11.2022 informieren die BRAK und der SIV-ERV gemeinsam über die Integration des Fernsignaturverfahrens der Bundesnotarkammer in die Kanzleisoftware-Produkte und schlagen als Alternative den sicheren Übermittlungsweg bzw. die kartengebundene Signatur mit Signaturkarten anderer Hersteller vor. Erfreulich ist, dass die meisten Kanzleisoftware-Hersteller eine Einbindung des Fernsignaturservices bereits jetzt oder zum Ende des Jahres 2022 vorsehen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer auch über den Jahreswechsel hinaus in der Lage sein werden, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren.

Das Schreiben der BRAK und des SIV-ERV vom 22.11.2022 finden Sie hier.