Geldwäsche-Fortbildungskurs des CCBE

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) führt am 28.06.2021 ein Geldwäschetraining für die Anwaltschaft durch. Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden darum gebeten, sich bis zum 17.06.2021 an das Brüsseler Büro der BRAK (ue.ka1733177365rb@lx1733177365b.kar1733177365b1733177365) zu wenden.

In dem geplanten Kurs werden u.a. der risikobasierte Ansatz, Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten, Sanktionen und die anwaltliche Vertraulichkeit in der Geldwäschebekämpfung thematisiert. Da sich das Angebot an Anwälte aus allen EU-Mitgliedstaaten richtet, liegen dem Kurs nicht nationale Gesetze, sondern Europarecht, insbesondere die EU-Geldwäscherichtlinie, zugrunde. Der Kurs findet darüber hinaus in englischer Sprache statt und ist auf eine Dauer von 3 bis 4 Stunden angelegt. Eine Teilnahmegebühr gibt es nicht. Für die Anmeldung wird lediglich der Name und eine E-Mail-Adresse benötigt. Das vollständige Kursprogramm finden Sie hier.