Fragen und Antworten zur Anfechtung der Wahl 2017

Am 14.12.2018 verkündete der AGH NRW sein Urteil über die Anfechtung der Vorstandswahl am 26.04.2017 und erklärte diese für ungültig (1 AGH 39/17). In einem Artikel für die KammerMitteilungen beantwortet der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer RA Dr. Philipp Voet van Vormizeele die häufigsten Fragen zu diesem Verfahren. Der Artikel ist als Vorabveröffentlichung hier abrufbar.