Fortbildungsveranstaltung zur Geldwäscheprävention

Die Rechtsanwaltskammer bietet

am 24.06.2026, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

im Tagungsraum der RAK Düsseldorf,

Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf,

eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema

Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern

an.

Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Berlin, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Themen Geldwäscheprävention und Steuerrecht. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:

  • Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG)
  • Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
  • Pflichten nach dem GwG, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien, GwGMeldV) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
  • Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
  • Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)

 

In der Veranstaltung wird RA Bluhm auch die seit dem 01.03.2026 geltende GwGMeldV für die Abgabe von Verdachtsmeldungen erörtern und zudem einen Ausblick auf die wesentlichen Änderungen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern durch die am dem 10.07.2027 geltende EU-Geldwäscheverordnung (EU) 1624/2024 und Geldwäscherichtlinie (EU) 1640/2024 geben.

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 Euro.

Ein Anmeldeformular finden Sie hier.