Forderung des DAV nach einer beA-Testphase
In seiner Depesche Nr. 27/2018 vom 05.07.2018 hat der DAV mitgeteilt, dass er sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und bei der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz für die Einführung einer weiteren Testphase nach der Inbetriebnahme des beA in der zweiten Stufe einsetzt. Der DAV ist entgegen der BRAK der Ansicht, dass eine weitere Testphase auch ohne Gesetzesänderung möglich ist. Der Präsident der BRAK Ekkehart Schäfer hat sich mit Schreiben vom 13.07.2018 zu diesem Thema an den Präsidenten des DAV Ulrich Schellenberg gewandt. Darin teilt er mit, dass auch die BRAK sich für eine Übergangsphase einsetze. Er habe sich deshalb an das BMJV und die Landesjustizministerien mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob eine rechtliche Möglichkeit geschaffen werden könne, eine Übergangsphase einzuräumen, in der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Folgen Nachrichten senden und empfangen können. Das Schreiben des BRAK-Präsidenten finden Sie hier.