EU-Umfrage zur Prozessfinanzierung
Bereits 2022 hat das Europäische Parlament mit einer Entschließung und Empfehlung an die EU-Kommission die Diskussion rund um das Bedürfnis einer EU-einheitlichen Regulierung gewerblicher Prozessfinanzierer eröffnet. In der Entschließung und Empfehlung wird u.a. die Einführung einer Offenlegungspflicht für prozessfinanzierte Rechtsstreitigkeiten sowie die Schaffung gewisser Mindeststandards (z.B. Höchstgrenze für die Vereinbarung des Erfolgshonorars von 40 %) gefordert. Zudem soll dem Prozessfinanzierer jedwede Einflussnahme auf den Prozessverlauf untersagt sein. Die EU-Kommission entschloss sich in einem ersten Schritt, eine Untersuchung des europäischen Prozessfinanzierungsmarktes in Form einer Mapping Study in Auftrag zu geben und sich durch Befragung von Interessenvertretern sowie gezielten Interviews einen Überblick über den europäischen Prozessfinanzierungsmarkt zu verschaffen. Diese der Mapping Study zugrundeliegende Umfrage ist nunmehr veröffentlicht und kann bis zum 06.08.2024 beantwortet werden. Abgefragt werden neben der Wahrnehmung der gewerblichen Prozessfinanzierung und ihrer Verbreitung, u.a. auch Offenlegungspflichten in gerichtlichen Verfahren, die Möglichkeit gewerblicher Prozessfinanzierer die Finanzmittel wieder zu entziehen, die Einflussmöglichkeiten auf den finanzierten Rechtsstreit sowie die Frage, inwieweit potentiellen Interessenkollisionen auf regulatorischer Ebene begegnet werde. Die Umfrage finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EC-TPLF-Stakeholder-Survey