Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte nach Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020

Der Ausschuss „Steuerrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Hinblick auf die kürzlich beschlossene Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 eine Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte erarbeitet, die auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht wurde. Den Beitrag, der seitens der Bundesrechtsanwaltskammer – falls erforderlich – aktualisiert wird, finden Sie hier.