Elektronischer Rechtsverkehr – Namenskonventionen zur Bezeichnung von Dokumenten
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns darüber informiert, dass im Rahmen der Einreichung von Schriftsätzen und Anlagen per beA bei den Gerichten festzustellen sei, dass eine korrekte und einheitliche Bezeichnung der Dokumente sehr wünschenswert, aber nicht immer gegeben sei. Dies führe durch eine erforderliche Nachbearbeitung der Dokumente zu einer Verzögerung der Bearbeitung und Veraktung der eingereichten Dokumente.
Innerhalb der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen existieren Namenskonventionen zur Benennung von Schriftsätzen und Anlagen, die kürzlich auch an die Gegebenheiten für die elektronische Aktenbearbeitung für neu hinzugewonnene Fachbereiche angepasst und konsolidiert wurden. Hierbei ist zu beachten, dass diese Namenskonventionen nur in Nordrhein-Westfalen gelten, niemals alle denkbaren Fälle regeln und nicht verpflichtend sind, auch nicht für die Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Zur Erleichterung der Anwendung im täglichen Büroverkehr hat die Fachgruppe des Programms zur Einführung der elektronischen Akte (PmEA) eine Übersicht der Namenskonventionen erstellt. In der Übersicht finden Sie für Betreuungs-, Familien-, Insolvenz-, Mobiliarvollstreckungs-, Nachlass-, Straf- und Ordnungswidrigkeits- sowie Zivilsachen Hinweise, die allen interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einen Überblick über die Bezeichnung von Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr geben können. Diese Übersicht wurde auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz NRW veröffentlicht. Diese finden Sie hier.