Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz

Das Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“ zur 74. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs vom 23. bis 25. Mai 2022 in Rostock wurde veröffentlicht.

Das 59-seitige Grundlagenpapier befasst sich mit folgenden Themen:

 

A. Begriffsbestimmung sowie technische Möglichkeiten, Grenzen und Entwicklungspotentiale

B. Rechtliche und ethische Anforderungen sowie Grenzen des Einsatzes künstlicher Intelligenz

C. Mögliche Einsatzgebiete von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz

D. Gesamtbewertung und Handlungsempfehlungen

 

In der Sache lehnen die Präsidentinnen und Präsidenten eine vollkommen automatisierte Entscheidung ab. Der Kernbereich der richterlichen und rechtsprechenden Tätigkeit, der regelmäßig durch wertende Entscheidungen gekennzeichnet ist, kann nicht durch algorithmische Systeme ersetzt werden. Dies schließt jedoch eine Entscheidung des Gesetzgebers nicht aus, Randbereiche aus dem Aufgabenbereich von Richterinnen und Richtern oder von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern auszunehmen. Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren, welches es bereits seit 1982 gibt, ist ein Beispiel für einen solchen Bereich.

Die KI-gestützte Standardisierung der Strafzumessung, der Rückfallprognose, der strafrechtlichen Beweiswürdigung und vergleichbare Projekte werden kritisch bewertet.

Schließlich befasst sich das Papier mit allen (19) derzeit in Deutschland gedachten und durchgeführten Pilotprojekten (vgl. S. 50 ff).

Die BRAK befasst sich insgesamt mit der Thematik, insbesondere vor dem Hintergrund des Zugangs zum Recht und dem gesetzlichen Richter, dessen Unabhängigkeit und der Transparenz der Entscheidungsfindung.

Das Grundlagenpapier finden Sie hier.