Einführung einer 2-Faktor-Authentisierung bei goAML
Seit dem 01.01.2024 müssen sich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß §§ 45 Abs. 1 S. 2, 59 Abs. 6 S. 1 GwG als solche bei der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Dadurch können Verdachtsmeldungen an die FIU über die Online-Anwendung goAML Web erfolgen. Um den Datenschutz weiter zu verbessern und Missbrauchsmöglichkeiten zu verringern, wird die Anwendung künftig bei der Anmeldung eine 2-Faktor-Authentisierung erfordern. Nach der Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort wird künftig eine E-Mail mit einem Verifizierungscode an die für den jeweiligen Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Es ist deshalb sehr wichtig, dass eine aktuelle E-Mailadresse in goAML hinterlegt ist. Die Umstellung wird voraussichtlich zum 01.09.2025 erfolgen. Eine detaillierte Anleitung für die Nutzung der 2-Faktor-Authentisierung finden Sie hier.