Einführung des Fernsignaturverfahrens der BNotK

Der DAV-Depesche Nr. 30/2022 v. 28.07.2022 konnten Sie unter der Überschrift „beA – Vorsicht beim Kartentausch!“ entnehmen, dass der DAV die BRAK für die ausgebliebene Information zum angeblich nicht möglichen Einsatz des Fernsignatur-Service über Kanzleisoftware-Produkte kritisiert und eine schnelle Lösung des Problems erbeten hat.

Dieser Kritik liegt ein unzutreffender Sachverhalt zugrunde. Die BRAK hat die deshalb zurückgewiesen. Den Anbietern von Kanzleisoftware ist es auch nach Umstellung des beA-Systems auf das Fernsignaturverfahren der BNotK weiterhin möglich, ihren Kunden das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur zu ermöglichen. Sie haben ferner die Möglichkeit, ihre Systeme für den Einsatz der Fernsignatur zu ertüchtigen, ohne dass dazu Änderungen in der Schnittstelle oder dem Toolkit der BRAK erforderlich wären. Die BRAK und die BNotK bieten gleichwohl größtmögliche Unterstützung, um die erfolgreiche Implementierung in die Kanzleisoftware-Produkte zu erleichtern.

Die BRAK hat am 01.08.2022 eine detaillierte Stellungnahme auf dem beA-Anwenderportal unter dem folgenden Link veröffentlicht:

https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/stellungnahme-fernsignatur-service-ueber-ksw-schnittstelle-und-toolkit



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