Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen im LG-Bezirk Krefeld

Im Landgerichtsbezirk Krefeld wird ab sofort mit der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen begonnen, die nach den derzeitigen Planungen bis zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein wird.

Um künftig eine effektive Zuordnung von Schriftsätzen zur jeweiligen Akte zu ermöglichen, wird darum gebeten, in allen Schriftsätzen an die Gerichte ausschließlich das jeweilige gerichtliche Aktenzeichen, ohne das staatsanwaltliche Aktenzeichen, anzugeben (z.B. 1 Os 1/25 oder 1 Kls 1/25). Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung.