Einführung der elektronischen Akte beim ArbG Solingen am 28.03.2022

Zum 28.03.2022 wird beim Arbeitsgericht Solingen die elektronische Akte (e²A) eingeführt.

Dies bringt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsgerichts einige Veränderungen mit sich. Das Arbeitsgericht Solingen bittet daher schon im Vorfeld um Verständnis, falls es in den ersten Wochen nach der Umstellung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt.

Künftig wird der an die Anwaltschaft gerichtete Schriftverkehr in allen Prozessakten elektronisch an das jeweilige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versandt. Ebenfalls werden gemäß § 174 Abs. 3 ZPO Zustellungen gegen elektronisches Empfangskenntnis vorgenommen. Eine zusätzliche postalische Übersendung oder Übermittlung per Telefax erfolgt ab dem 28.03.2022 grundsätzlich nicht mehr.

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