Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Ab dem 01.01.2022 wird das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung stehen. Dadurch wird Bürgern und juristischen Personen bzw. nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ermöglicht werden. Wie ein solches eBO eingerichtet werden kann, ergibt sich aus dem Papier der Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz. Das Dokument ist auf der Seite egvp.justiz.de unter dem Link

 

https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

 

abrufbar. Auf dieser Seite sind auch grundlegende Hinweise zum eBO und zur Einrichtung eines neuen Postfachs zusammengestellt. Im Laufe des ersten Quartals 2022 wird auch die Kommunikation zwischen beA und eBO möglich sein. Das eBO ist für Bürger und Organisationen vorgesehen, sodass es sich auch für eine sichere Mandantenkommunikation eignet.