Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die von der Bundesregierung vorgesehene Förderung neuer Ausbildungsverträge soll mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umgesetzt werden. Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie sieht Ausbildungsprämien für kleine und mittlere Unternehmen, also auch Anwaltskanzleien, vor, die ihr Ausbildungsniveau in dem im Jahr 2020 neu beginnenden Ausbildungsjahr im Vergleich zu den drei Vorjahren beibehalten oder sogar erhöhen. Für die Zuordnung zum neuen Ausbildungsjahr ist allein der Ausbildungsbeginn maßgeblich. In die Förderung grundsätzlich einbezogen werden sollen Ausbildungen, die frühestens am 01.08.2020 beginnen. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages kommt es dabei nicht an, so dass auch Ausbildungen gefördert werden können, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 01.08.2020 einer Förderung nicht entgegen. Allerdings wird in der Förderrichtlinie auch klargestellt, dass kein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht, sondern der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Antragseingänge bis zur Erschöpfung der Mittel entscheiden wird.

Förderanträge sind bei den jeweiligen Bundesagenturen für Arbeit zu stellen. Weitere Einzelheiten zur Beantragung der Förderung erhalten Sie hier.