BRAK-Positionspapier zur Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes bei den Amtsgerichten

Die AG Sicherung des Rechtsstaates und der Ausschuss ZPO/GVG der BRAK haben ein Positionspapier zur Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes bei den Amtsgerichten erarbeitet.

Hintergrund dieser Thematik ist ein Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister im Rahmen ihrer Herbstkonferenz 2021, aufgrund dessen der Zuständigkeitsstreitwert einer Überprüfung unterzogen werden soll. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eingerichtet, welche neben dem Zuständigkeitsstreitwert auch die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO, die Berufungswertgrenzen des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO und des § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG sowie die Beschwerdewertgrenzen überprüft.

Nach dem BRAK-Positionspapier müssen Kernpunkte der Diskussion

  • eine Stärkung der Amtsgerichte ohne Schwächung der Landgerichte,
  • Postulationszwang
  • sowie die Einrichtung von Spezialkammern an Amtsgerichten und Landgerichten

sein.

Die Diskussion insgesamt kann aber nur geführt werden, wenn konkrete statistische Daten dazu Anlass geben und etwaige Verschiebungen rechtfertigen. Eine Steigerung könnte, sofern dies nicht vorab etwa aufgrund von Daten der Landesjustizverwaltungen solide prognostiziert wird, zu einer disruptiven Veränderung, d. h. einer unerwünscht hohen Anzahl von Angelegenheiten führen, die von einem auf den anderen Tag von der Zuständigkeit der Landgerichte in die Zuständigkeit der Amtsgerichte übergehen.

Das Positionspapier wirft dementsprechend Fragen auf, die es noch in der Diskussion und für eine abschließende Meinungsbildung zu beantworten gilt.

Das Positionspapier finden Sie hier.

Mit dem Thema hat sich auch die 93. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10.11.2022 befasst.

Die Justizministerinnen und Justizminister nahmen den Bericht der Arbeitsgruppe „Anhebung des Zuständigkeitsstreitwertes für die Amtsgerichte“ zur Kenntnis. Sie teilen insbesondere die Einschätzung, dass eine Stärkung der Amtsgerichte als ein Beitrag zur bürger- und ortsnahen Justiz zeitnah erforderlich ist. Sie empfehlen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anzuheben und darüber hinaus als weitere Maßnahme die Verlagerung streitwertunabhängiger Zuständigkeiten in Betracht zu ziehen. Die JuMiKo bittet die Arbeitsgruppe, ihre Arbeit fortzusetzen und neben einer Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts die Einführung weiterer streitwertunabhängiger Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte sowie deren Auswirkungen zu untersuchen. Sie bitten, diesen Bericht bis zur Justizministerkonferenz im Mai 2023 vorzulegen.



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