BGH: Vorstandswahl 2017 größtenteils ungültig
Am 14.12.2018 verkündete der AGH NRW sein Urteil über die Anfechtung der Vorstandswahlen am 26.4.2017 und erklärte diese für ungültig (1 AGH 39/17). Der AGH hatte die Berufung nicht zugelassen. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer hat in seiner Sitzung am 16.1.2019 entschieden, die Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung des AGH beim BGH zu beantragen. Auch mehrere der bei der Wahl 2017 Gewählten haben als Beigeladene die Zulassung der Berufung beantragt. Mit Beschluss vom 24.4.2020 hat der BGH über den Antrag auf Zulassung der Berufung entschieden und diese zugelassen (BGH AnwZ(Brfg) 19/19). In seinem Urteil vom 7.12.2020 hat der BGH die Entscheidung des AGH vom 14.12.2018 im Wesentlichen bestätigt. Lediglich hinsichtlich der Beigeladenen RA Karl-Heinz Silz und RA Dr. Karl Scholten (beide LG-Bezirk Kleve) wurde der Berufung der Rechtsanwaltskammer stattgegeben. Über das weitere Vorgehen entscheidet zeitnah der Vorstand der Rechtsanwaltskammer.
Update vom 16.12.2020:
Zwischenzeitlich hat der BGH der Rechtsanwaltskammer den Tenor der Entscheidung übersandt. Den Tenor finden Sie hier.