BGH-Urteil in Sachen Wahlanfechtung

Der BGH hat in seinem Urteil vom 7.12.2020 die Vorstandswahl vom 26.4.2017 größtenteils für ungültig erklärt (vgl. die Meldung vom 8.12.2020). Mittlerweile liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Diese finden Sie hier.