Bestellmöglichkeiten von beA-Produkten für Berufsausübungsgesellschaften

Bekanntlich erhalten alle zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach. Die zur Beantragung der beA-Karte erforderliche SAFE-ID wird den bereits vor dem 01.08.2022 zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften in diesen Tagen postalisch mitgeteilt. Die anderen Berufsausübungsgesellschaften (vornehmlich PartmbB) erhalten die SAFE-ID nach Zulassung bzw. zukünftig bereits mit der Eingangsbestätigung. Eine Anleitung der Bundesnotarkammer als Zertifizierungsstelle für die Bestellung von beA-Produkten finden Sie hier.



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