Beiträge der VBG 2019 – Zahlungserleichterungen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen

Mit Rundschreiben vom 03.04.2020 informiert die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) über die Beiträge für das Jahr 2019. Der Beitragsplus der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte steigt auf 4,60 Euro (2018: 3,90 Euro). Die Beitragserhöhung hatte die VBG bereits im Januar 2020 angekündigt. Die Beitragsbescheide werden in diesem Jahr zeitlich gestaffelt im Verlauf des Aprils 2020, möglicherweise auch noch im Mai 2020, versandt werden. Die Beitragsbescheide können also später oder früher zugehen als bisher üblich.

Zudem weist die VBG in ihrem Schreiben auch auf Zahlungserleichterungen für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen hin. Aufgrund der besonderen Lage bietet die VBG Möglichkeiten zur Entlastung der Mitgliedsunternehmen in Form von z.B. Stundungen und Ratenzahlungen an. Näheres hierzu finden Sie in Ihrem Beitragsbescheid. Anträge auf Stundung und Ratenzahlung können erst gestellt werden, wenn der Beitragsbescheid vorliegt.

Schließlich macht die VBG darauf aufmerksam, dass sie Meldungen nur noch über das elektronische Verfahren „Lohnnachweis Digital“ entgegennimmt. Das Rundschreiben der VBG finden Sie hier.

 

 



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