Beantragung der Fernsignatur

Die Bundesnotarkammer informierte die Bundesrechtsanwaltskammer gestern darüber, dass bisher nur ca. 56 % der Inhaberinnen und Inhaber einer Signaturkarte einen Fernsignaturantrag gestellt haben. Für 25 % der eingegangenen Anträge konnte bislang kein Signaturzertifikat erstellt werden. Dies liegt daran, dass ein großer Anteil derzeit nicht prüfungsreif ist, da seitens der Karteninhaberinnen und -inhaber Dokumente (Ausweisdokumente, Promotionsurkunden, Identifizierungen bei Namensänderungen etc.) fehlen.

Die Bundesnotarkammer ist aktuell dabei, diese Fälle zu analysieren und zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, eine vereinfachte Prüfung durchzuführen. Gleichwohl bleibt es dabei, dass auch die Anzahl der Fernsignaturanträge weit hinter der bisherigen Zahl der Signaturkarten zurückbleibt.

Die BRAK hat daher im beA-Newsletter 11/2022 vom 22.12.2022 noch einmal auf den Link und die wichtigen Informationen zur Beantragung der Fernsignatur hingewiesen und alternativ auf die Möglichkeit der Nutzung von kartengebundenen Signaturverfahren anderer Hersteller aufmerksam gemacht. Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, den sicheren Übermittlungsweg zur wirksamen Einreichung von elektronischen Dokumenten zu nutzen. Dafür ist keine qualifizierte elektronische Signatur, sondern nur die höchstpersönliche Anmeldung und Versendung des elektronischen Dokuments erforderlich.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Fernsignatur finden Sie hier.

Alle Informationen der Bundesnotarkammer zum Thema Kartentausch finden Sie hier.

Bitte beachten Sie dort vor allem auch den Abschnitt „Wichtige Informationen“.

Insbesondere weist die Zertifizierungsstelle darauf hin, dass für die Erstellung eines Fernsignaturzertifikats ein aktuelles Ausweisdokument erforderlich ist. Falls Nutzerinnen und Nutzer seit Ausstellung des letzten Zertifikats einen Personalausweis erhalten haben, können sie diesen über die eID-Funktionalität ihres Ausweises auslesen lassen. Es ist dann keine Zusendung einer Ausweiskopie an die Zertifizierungsstelle notwendig und der Antrag kann schneller bearbeitet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: