beA

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter Hinweis auf die letzten Pressemitteilungen der BRAK drücke ich mein Bedauern darüber aus, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf erneut mit dem Wunsch gescheitert ist, die „Scharfstellung“ des beA zurückzustellen, bis die hinlänglich bekannten zahlreichen Schwachstellen endgültig beseitigt sind.

Noch bedauerlicher ist es, dass sich lediglich drei weitere Kammern dafür ausgesprochen haben, einen so wichtigen Vorgang – statt im Umlaufverfahren – im Rahmen einer Präsidentenkonferenz zu erörtern.

Bei einer persönlichen Aussprache hätte vielleicht doch die Hoffnung bestanden, die Mehrheit der Präsidentenkollegen vom ablehnenden Standpunkt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und der 6 weiteren Kammern zu überzeugen, die im Umlaufverfahren mit uns für einen weiteren Stopp des beA gestimmt haben.

Das Ergebnis: 21:7 ist leider eindeutig, sodass wir uns jetzt alle darauf einzustellen haben, dass die passive Nutzungspflicht ab 03.09. wieder einsetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Im Übrigen schließe ich wie üblich mit einem Zitat, diesmal von Edward R. Murrow:

„Good night and good luck“

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Schons

Präsident